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Montag, 7. Oktober 2024

ZOLL-F: Neue Leiterin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main stellt Jahresbilanz 2023 vor

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Frankfurt am Main / Kaiserslautern / Kassel / Mainz / Saarbrücken / Wiesbaden (ots) –

Dr. Nicole Siebert ist die neue Leiterin des Zollfahndungsamtes (ZFA) Frankfurt am Main. Seit dem 15. April 2024 bekleidet die Leitende Regierungsdirektorin dieses Amt offiziell.

Aus dem oberfränkischen Coburg stammend, zog es sie früh nach Hessen. An der Frankfurter Johann-Wolfgang Goethe Universität absolvierte Dr. Nicole Siebert ihr Studium der Rechtswissenschaften sowie ihre anschließende Promotion.
Im Jahr 2010 startete sie ihre Karriere in der Zollverwaltung und leitete zuletzt die Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung bei der Generalzolldirektion.

„Schon seit meinem Eintritt in die Zollverwaltung ist der Zollfahndungsdienst für mich von besonderem Interesse. Ich freue mich, die Gegenwart und Zukunft des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main mit all seinen facettenreichen Aufgaben aktiv zu gestalten und zusammen mit meinen engagierten Beschäftigten unseren Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu leisten“, so Dr. Nicole Siebert, Leiterin des ZFA Frankfurt am Main.

Aufgabe des ZFA Frankfurt am Main ist die Bekämpfung der schweren und organisierten Zollkriminalität. Insbesondere in den Deliktsbereichen der grenzüberschreitenden Zigaretten- und Betäubungsmittelkriminalität, der Waffen- und Sprengstoffkriminalität, der Produktpiraterie, dem Arznei- und Dopingmittelschmuggel, bei Verstößen gegen den Artenschutz sowie bei der Hinterziehung von Einfuhrabgaben und Geldwäschedelikten werden die Frankfurter Zollfahnderinnen und Zollfahnder tätig.

Auszüge aus der Jahresbilanz des ZFA Frankfurt am Main

Im Jahr 2023 wurden durch die Ermittlerinnen und Ermittler u.a.

– über 6,2 Tonnen Betäubungsmittel sowie über 10,7 Tonnen illegale
Grundstoffe zur Herstellung von Rauschgift aus dem Verkehr
gezogen
– rund 1,8 Millionen unversteuerte Zigaretten und über drei Tonnen
illegaler Wasserpfeifentabak sichergestellt
– Verurteilungen zu 419 Jahren Freiheitsstrafe erwirkt
– rund 3,5 Mio. Euro Steuerschäden an der Allgemeinheit ermittelt

Insgesamt wurden im letzten Jahr 4.324 neue Ermittlungsverfahren gegen 4.450 Tatverdächtige eingeleitet.

Grenzüberschreitende Betäubungsmittelkriminalität

Die meisten Ermittlungsverfahren im Bezirk des ZFA Frankfurt am Main wurden 2023 im Betäubungsmittelbereich eingeleitet (2023: 3.699; 2022: 2.054).
Die Ermittlerinnen und Ermittler stellten insgesamt mehr als 6,2 Tonnen Betäubungsmittel sicher, darunter über eine Tonne Kokain, 1,5 Tonnen Marihuana, rund 380 Kilogramm Haschisch sowie mehr als zwei Tonnen der Kaudroge Khat. Während sich die Aufgriffszahlen von Heroin mit rund 15 Kilogramm auf dem Niveau des Jahres 2022 bewegen, konnten in 2023 mit 61 Kilogramm mehr als 2,3-mal so viel Opium als im Vorjahr beschlagnahmt werden.
Ebenfalls bei den synthetischen Rauschgiften ist eine Zunahme an Sicherstellung zu verzeichnen. So wurde durch die Zollfahnderinnen und Zollfahnder 316 Kilogramm MDMA, einer chemischen Abwandlung des Amphetamins, konfisziert, während es in 2022 58 Kilogramm waren. Weiterhin wurden über 255.000 Ecstasy – Tabletten, rund 62 Kilogramm Crystal-Meth und 87 Kilogramm Amphetamin dem illegalen Markt entzogen.
Aber nicht nur fertige Betäubungsmittel, sondern ebenfalls deren Ausgangsstoffe werden geschmuggelt. Im Jahr 2023 stellten die Frankfurter Zollfahnderinnen und Zollfahnder rund 10,7 Tonnen dieser sogenannten Grundstoffe fest, die einzig zum Zwecke der Herstellung synthetischer Rauschgifte Anwendung finden.

„Unsere Sicherstellungszahlen verdeutlichen, dass die Nachfrage nach Rauschgift auf den illegalen Märkten weiterhin hoch ist. Der Schmuggel der Betäubungsmittel erfolgt hierbei sehr konspirativ und mittels verschiedener Begehungsweisen sowie Lieferwege, etwa über den Postverkehr oder versteckt in Warensendungen“, so Dr. Nicole Siebert, Leiterin des ZFA Frankfurt am Main.

https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2023/z27_drogenschmuggel_suedamerika.html und
https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2023/y46_drogen_zfaffm.html)

Verbrauchsteuern – Einnahmen, die der Gesellschaft zu Gute kommen

Als Verbrauchsteuern werden Steuern auf Genussmittel wie Tabakwaren, alkoholische Getränke, Kaffee und auf Energieerzeugnisse wie Mineralöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle sowie elektrischen Strom bezeichnet, die bereits im Kaufpreis enthalten sind. Die Verbrauchsteuern zählen zu den bedeutendsten Einnahmen der Zollverwaltung und fließen in den Haushalt des Bundes und der Länder.

„Der Schmuggel von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, etwa unversteuerten Tabakwaren, wird oft von Gruppierungen, die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, durchgeführt. Die Konsumenten von unversteuerten Genussmitteln müssen sich dessen bewusst sein, dass sie durch ihr Handeln kriminelle Machenschaften unterstützen und Steuerausfälle für die Allgemeinheit fördern“, sensibilisiert Dr. Nicole Siebert, Leiterin des ZFA Frankfurt am Main.

Im vergangenen Jahr konnten die Ermittlerinnen und Ermittler rund 1,78 Millionen unversteuerte, teils gefälschte Zigaretten und etwa 3,2 Tonnen unversteuerten Wasserpfeifentabak sowie über 2.000 Stück nicht zugelassene E-Zigaretten sicherstellen. Nach den großen Einzelsicherstellungen der Vorjahre pendeln sich die Zahlen bei den sichergestellten Zigaretten somit auf einem normalen Niveau ein.

Weiterhin konnten die Zöllnerinnen und Zöllner durch ihre Ermittlungen den Schmuggel von weiteren 45 Tonnen unversteuertem Wasserpfeifentabak, über 600 Kilogramm unversteuertem Kaffee und weiteren 1,9 Millionen Stück unversteuerten Zigaretten erhellen. Der hier ermittelte Steuerschaden liegt bei 3,4 Millionen Euro.

(https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaretten/2023/z44_shisha_tabak_herstellung_zfa_ffm.html)

Verbote und Beschränkungen – Sicherheit und Schutz der Bürgerinnen und Bürger

Einen weiteren großen Anteil nehmen die eingeleiteten Verfahren im Bereich der sonstigen Verbote und Beschränkungen ein, der vor allem die Fachgebiete Waffen, Doping- und Arzneimittel, Artenschutz und gewerblicher Rechtsschutz umfasst.

Während im letzten Jahr die Aufgriffszahlen verbotener Waffen sanken wurden rund 2.800 Stück erlaubnispflichtige Munition sichergestellt.

Außergewöhnlich hoch waren die Sicherstellungen von nicht zugelassenen und verbotenen Arznei- und besonders Dopingmitteln mit insgesamt rund 170.000 Tabletten und 133 Kilogramm Pulver, 8.700 Ampullen und 26 Litern. Bei den Dopingmitteln wurden somit 16-mal so viel Pulver wie in 2022 beschlagnahmt. Dies ist auf vermehrte Sicherstellungen im Postverkehr zurück zu führen.

Im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes (Produktfälschungen) wurden über 340.000 Stück gefälschter Markenprodukte, darunter überwiegend gefälschte Kleidung, Rasierklingen und Energy-Drinks verschiedener Rechteinhaber, sichergestellt.

Finanzermittlung, Vermögensabschöpfung und Geldwäschebekämpfung

„Es ist von hoher Bedeutung, kriminell erwirtschaftete Gelder von Tatverdächtigen abzuschöpfen und zu verhindern, dass diese Mittel über Umwege in den legalen Wirtschaftskreislauf einfließen. Daher sind Finanzermittlungen sind ein fester Bestandteil unserer Ermittlungsarbeit“, konstatiert die Leiterin des ZFA Frankfurt am Main.
So sicherten die Frankfurter Zollfahnderinnen und Zollfahnder 2023 im Zuge vermögensabschöpfender Maßnahmen Bargeld, bewegliche Sachen und Forderungen im Wert von mehr als elf Millionen Euro.

Zudem hat das hat das ZFA Frankfurt am Main in 433 Fällen die Herkunft von Barmitteln geprüft und bei Barmittelkontrollen nach § 12a Zollverwaltungsgesetz über 3,5 Millionen Euro Bargeld sichergestellt. Bei diesen Barmitteln bestand die Vermutung, dass die Zahlungsmittel unter anderem zum Zwecke der Geldwäsche über die Grenze transportiert werden sollten.

https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Bargeld/2023/z97_geldwaesche_hawala_geschaefte_zfaffm.html
und https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Bargeld/2023/z93_geschmuggeltes_bargeld_zfa_ffm.html)

Weitere Angaben können der beigefügten Jahresstatistik entnommen werden.

Zusatzinformationen

Der Bezirk des ZFA Frankfurt am Main mit seinen weiteren Dienstsitzen in Kaiserslautern und Kassel umfasst neben den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ebenso einige Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen sowie in den Freistaaten Bayern und Thüringen. Er erstreckt sich über geschätzte Fläche von 52.208 Quadratkilometern mit ca. 12,535 Millionen Einwohnern.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Pressesprecherin
Carina Orth
Telefon: 069/50775-133
E-Mail: presse@zfaf.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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