POL-HPE: Sommerliche Temperaturen locken ans Wasser – Wasserschutzpolizei appelliert an Erholungssuchende
Wiesbaden (ots) –
(LH)Bei den aktuell hohen Temperaturen zieht es viele Menschen zur Abkühlung an die hessischen Gewässer. Die Wasserschutzpolizei weist auf die besonderen Gefahren des Badens in Gewässern sowie die geltenden Regelungen auf Bundeswasserstraßen hin.
Neben dem Schiffsverkehr durch gewerbliche Wasserfahrzeuge und Sportboote nutzen bei den sommerlichen Temperaturen viele Menschen die Ufer und Gewässer zur Erholung und Abkühlung. Die Bundeswasserstraßen sind jedoch keine überwachten Badegewässer.
Grundsätzlich erfolgt das Baden in Flüssen auf eigene Gefahr. Fließgewässer bergen besondere Risiken, die häufig unterschätzt werden. Neben wechselnden Strömungen und Wassertiefen können auch Unterwasserhindernisse oder kalte Wasserschichten selbst geübte Schwimmerinnen und Schwimmer in Gefahr bringen. Leider kommt es besonders in den heißen Sommermonaten – auch in den hessischen Gewässern – immer wieder zu Ertrinkungsunfällen.
Nach den Verkehrsvorschriften, die auf den Wasserstraßen gelten, ist das Baden und Schwimmen unter anderem bis zu 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken, Schleusen, Wehren sowie bestimmten Anlege- und Liegestellen verboten. Hierunter fällt auch das Springen von Brücken in das Gewässer. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden.
Besonders Sprünge von Brücken sind mit erheblichen Gefahren verbunden! Die Beschaffenheit des Gewässergrundes ist häufig unbekannt. Unter der Wasseroberfläche können sich Treibgut, Steine oder andere Hindernisse befinden, die nicht erkennbar sind. Zudem besteht die Gefahr, dass sich Wasserfahrzeuge unbemerkt annähern.
Im Rahmen der Streifentätigkeit der Wasserschutzpolizei wird zudem immer wieder festgestellt, dass Steganlagen von Wassersportvereinen zweckwidrig als Badeplattformen oder Sprunganlagen genutzt werden. Diese Anlagen sind jedoch regelmäßig aufgrund der Genehmigung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ausschließlich für das An- und Ablegen von Booten bestimmt. Sie sind baulich nicht für eine Nutzung als Bade- oder Sprunganlage ausgelegt. Eine solche Zweckentfremdung kann zu erheblichen Gefahren für Nutzer, Anlagen sowie den Schiffs- und Wassersportverkehr führen.
Die Wasserschutzpolizei hat Verständnis dafür, dass viele Menschen an heißen Tagen Abkühlung suchen. Die bestehenden Regelungen dienen jedoch dem Schutz aller Nutzerinnen und Nutzer der Wasserstraße und sollen schwere Unfälle verhindern. Die Kontrollen und Präsenz an den Gewässern werden auch in den kommenden Sommerwochen fortgesetzt.
Die Wasserschutzpolizei appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger:
* Beachten Sie die geltenden Badeverbote.
* Verzichten Sie auf den Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln vor dem Baden.
* Lassen Sie Kinder niemals unbeaufsichtigt.
* Springen Sie nicht von Brücken oder Steganlagen ins Wasser.
* Achten Sie auf den Schiffs- und Wassersportverkehr und nehmen Sie Rücksicht auf andere Nutzer
der Bundeswasserstraße.
Vorsicht, Rücksichtnahme und die Beachtung der geltenden Vorschriften tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit an den hessischen Gewässern zu gewährleisten.
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Quelle: ots
