Gießen (ots) –
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen hat gestern im Rahmen einer regionalen Schwerpunktprüfung in Hessen Firmen der Schrott- und Abfallwirtschaft kontrolliert. Neben Prüfungen der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und des sogenannten Leistungsbetrugs, lag das Augenmerk auch auf der Zahlung des Mindestlohns.
126 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Gießen rückten in Nord-, Ost- und Mittelhessen aus und überprüften die Beschäftigungsverhältnisse von insgesamt 415 Personen.
„Der Zoll führt regelmäßig regionale Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz in unterschiedlichen Branchen durch. Diesmal haben wir uns auf Wertstoff- und Recyclinghöfe sowie Altmetall- und Kraftfahrzeugverwertungsbetriebe konzentriert“, so Stephanie Auerswald, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Gießen.
Es wurden kleinere Verstöße festgestellt, die eine weitere Prüfung erforderlich machen. Hier muss geschaut werden, ob es zu Verstößen hinsichtlich der Zahlung des Mindestlohnes sowie den Beiträgen zur Sozialversicherung kam.
Es schließen sich nun Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der befragten Personen mit den Geschäftsunterlagen der Unternehmen, wie Lohn- und Finanzbuchhaltung, abgeglichen werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls auch in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden.
Im Landkreis Kassel konnte ein Arbeiter keine gültigen Papiere vorlegen, die eine legale Arbeitsaufnahme rechtfertigten. Gegen den 28-jährigen Serben wurde ein Strafverfahren eingeleitet und er wurde der zuständigen Ausländerbehörde über-geben.
Gegen einen 30-jährigen Serben wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da er gegen Auflagen in seiner Duldung verstoßen hat.
Einen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschriebenen 46-jährigen Bulgaren übergaben die Zöllner direkt der zuständigen Polizeidienststelle in Kassel.
Zusatzinformation
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Gießen
Stephanie Auerswald
Telefon: 0641/ 4959-5110
E-Mail: stephanie.auerswald@zoll.bund.de
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