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Montag, 14. Oktober 2024

ZOLL-F: Illegale Fertigungsanlagen für Wasserpfeifentabak und Zigaretten stillgelegt

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Kaiserslautern / Limburg / Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis (ots) –

Drei illegale Fertigungsanlagen zur Herstellung von Wasserpfeifentabak und Zigaretten stellten Einsatzkräfte des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main am 17.01.2023 bei Durchsuchungsmaßnahmen in Limburg an der Lahn, Ludwigshafen
und dem Rhein-Pfalz-Kreis sicher.

Neben etwa 1.600 Kilogramm unversteuerten Tabakwaren konnten die Zollfahnder alleine über 200.000 gefälschte Verpackungstüten namhafter Shisha-Tabak- und Zigarettenproduzenten aus dem Verkehr ziehen.

Zudem stellten die Ermittlerinnen und Ermittler weitere umfangreiche Utensilien zur unerlaubten Herstellung und Verarbeitung von Wasserpfeifentabak sicher.

Auf die Spur der Tatverdächtigen führte zunächst eine Anzeige wegen des mutmaßlichen Schmuggels von Zigaretten. Nun müssen sich die Beschuldigten wegen des Verdachts der bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der illegalen Herstellung von und dem Handel mit Wasserpfeifentabak verantworten.

Der entstandene Steuerschaden wird derzeit auf rund 213.000 Euro geschätzt.

„Mit den vor Ort sichergestellten Materialien hätten die Tatverdächtigen weitere 1.500 Kilogramm an unversteuertem Wasserpfeifentabak herstellen können. Die Produktionsbedingungen in den illegalen Fertigungsanlagen entsprachen zudem nicht den hygienischen Standards, sodass zusätzliche gesundheitliche
Beeinträchtigungen bei dem Konsum des Shisha-Tabaks nicht ausgeschlossen werden können“, so Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.

Beim Abtransport der illegalen Fertigungsanlagen unterstützte das Technische Hilfswerk, Ortsverband Limburg.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main, Dienstsitz Kaiserslautern, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern.

Zusatzinformationen

Eine Aufgabe des Zolls stellt die Erhebung und die Überwachung der sogenannten Verbrauchsteuern dar. Dies sind indirekte Abgaben, die auf den Konsum von bestimmten Gütern erhoben werden.
Zu den in Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern gehören die Energiesteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer, Alkoholsteuer, Alkopopsteuer, Kaffeesteuer, Biersteuer, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer.

Die Gewinnung, Herstellung, Lagerung, Beförderung und gewerbliche Verwendung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unterliegen der Steueraufsicht durch die Zollverwaltung.

Der illegale Verkehr und Handel mit diesen hochsteuerbaren Waren birgt ein hohes Betrugspotenzial. Dieses verursacht – neben erheblichen Steuerausfällen in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – insbesondere auch Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Pressesprecherin
Carina Orth
Telefon: 069/50775-133
E-Mail: presse@zfaf.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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