Hersfeld-Rotenburg (ots) –
Polizei zieht Bilanz: Gefährlicher Verstöße bei Schwerverkehrskontrollen in Kirchheim
Kirchheim. Traditionell führten Beamte der Direktion Verkehrssicherheit und Sonderdienste des Polizeipräsidiums Osthessen mit Unterstützung weiterer Kontrollbehörden am Mittwoch (11.09.) im Rahmen des Aktionstages „Fernfahrerstammtisch“ umfangreiche und transparente Schwerverkehrskontrollen durch.
Bilanz der Schwerlastkontrollen
Insgesamt wurden 57 Personen und 50 Fahrzeuge kontrolliert. Es kam zu sieben Untersagungen der Weiterfahrt, zu mehreren Teilentladungen und Nachsicherungen beanstandeter Fahrzeuge. Das Ergebnis waren zehn Verwarnungen von Fahrzeugführenden und 36 Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
Bandbreite der festgestellten Verstöße reichte quer durch straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
Beanstandet wurden geringfügige Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, erhebliche Ladungssicherungsverstöße, Überladungen der Transportfahrzeuge, Überschreitungen der zulässigen Höhen und Längen bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen sowie technische Mängel, beschädigte Gefahrgutbehältnisse und kippende Fässer mit umweltgefährdenden flüssigen Stoffen.
So kam es bei einem Lkw aufgrund der festgestellten Überschreitung der Gesamtmasse von 30 Prozent zu einer Teilentladung direkt am Kontrollort.
Eine technische Instandsetzung eines Großraum- und Schwertransportes musste ebenfalls direkt vor Ort erfolgen. Ein technischer Gutachter hatte diesem Transport u.a. wegen eines Defekts am Fahrzeugrahmen und eines stark eingerosteten Druckluftbehälters eine Verkehrsunsicherheit bescheinigt. Die Weiterfahrt blieb bis zur Instandsetzung untersagt.
Zwei Autotransporter mussten umgeladen werden, da hier zunächst deutliche Längen- und Höhenüberschreitungen festgestellt wurden. Zudem genügten die beiden Autotransporter nicht mehr den aktuell geltenden, neuen Rechtsvorgaben im Hinblick auf die Stabilität der Aufbauten und des hierbei zu verwendenden Ladungssicherungsmaterials. Diese technischen Vorgaben (VDI-Richtlinien 2700, Blatt 8 ff.) wurden mit Wirkung 01. September 2024 verschärft.
Besonders sicherheitsrelevant waren beanstandete Fahrzeuggespanne mit Gefahrgut
Ein Solo-Lkw hatte gefährliche Abfälle geladen, die unter die Gefahrgut-Transportvorschriften fielen. Die Ladung bestand aus mehreren Behältern mit Lithiumbatterien. Da Lithium bei Kontakt mit brennbaren Substanzen und bereits bei Kontakt mit Wasser explosiv- oder brandgefährlich reagieren kann und bei dem gestoppten Abfalltransport eine unverschlossene Holzkiste mit einem Elektroaltgerät mit aufgeblähter Lithiumbatterie festgestellt wurde, bestand höchste Brand- und Explosionsgefahr. Das beschädigte Gerät musste in einen Spezialbehälter aus Metall umgeladen und darin mit einem speziellen feuerhemmenden und flüssigkeitsabsorbierenden Spezialgranulat umgeben werden. In diesem Zusammenhang festgestellte Ladungssicherungsmängel des Abfall- und Gefahrguttransportes konnten am Kontrollort behoben und die Weiterfahrt gestattet werden. Neben dem Fahrer wurden hier auch der Absender, der Verpacker sowie der Verlader des beschädigten Gerätes beanzeigt. Alle drei Pflichtenträger haben in diesem Zusammenhang mit Geldbußen im hohen dreistelligen Eurobereich zu rechnen.
Ein zweiter kontrollierter Gefahrguttransport beförderte über 22 Tonnen umweltgefährdender, teils brennbarer Flüssigkeiten in Metallfässern und Kunststoffkanistern. Dieser Sattelzug mit Planenaufbau durfte seine Fahrt wegen schwerwiegender Verstöße gegen die Ladungssicherung und die Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften der Gefahrgüter ebenfalls nicht fortsetzen. Die Ladung hatte sich bereits erkennbar verschoben. Ein Austreten von Gefahrgut wäre bei einer Weiterfahrt in diesem Beladungszustand zu befürchten gewesen.
Die Nachsicherung erfolgte am Folgetag mit herangeführten zusätzlichen Sicherungsmitteln unter Aufsicht eines fachkundigen Beamten der Sonderdienste der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld, sodass die Weiterfahrt fortgesetzt werden konnte.
Gelungener Austausch beim Aktionstag „Fernfahrerstammtisch“
Neben dem reinen Kontrollgeschehen gab es während des Aktionstages „Fernfahrerstammtisch“ erfreulicherweise wiederholt ausreichend Gelegenheiten zu persönlichem Austausch und zu Fachgesprächen zwischen Fahrzeugführenden, Kontrollpersonal, Sachverständigen und Gästen.
Die festgestellte Verstöße bestätigen die Erforderlichkeit von regelmäßigen Kontrollen. Deshalb müssen Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass die osthessische Polizei ähnliche Kontrollaktionen zeitnah erneut durchführen wird.
Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld
Kontakt:
Polizeipräsidium Osthessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Severingstraße 1-7, 36041 Fulda
Telefon: 0661 / 105-1099
E-Mail: poea.ppoh@polizei.hessen.de
(nur Mo. bis. Fr. – tagsüber)
Zentrale Erreichbarkeit:
Telefon: 0661 / 105-0
Twitter: https://twitter.com/polizei_oh
Instagram: https://instagram.com/polizei_oh
Facebook: https://www.facebook.com/PolizeiOsthessen/
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCUGcNYNkgEozGyLACRu7Khw
Homepage: https://ppoh.polizei.hessen.de/Startseite/
Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots