POL-OH: Kontrollen an „(C-)Karfreitag“ Polizei Osthessen zieht Bilanz: Fahrzeugliebhaber hielten sich überwiegend an die „Verkehrsregeln“
Osthessen (ots) –
Kontrollen an „(C-)Karfreitag“
Polizei Osthessen zieht Bilanz: Fahrzeugliebhaber hielten sich überwiegend an die „Verkehrsregeln“
Osthessen. Der „Carfreitag“ ist für viele Auto- und Motorradliebhaber der Auftakt in die Saison. An diesem Tag zieht es viele von ihnen in die Innenstädte. Dabei kommt es durch Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer immer wieder zu Beschwerden durch aufheulende Motoren oder respektloses Verhalten. Aus diesem Grund waren Polizistinnen und Polizisten des Polizeipräsidiums Osthessen am Karfreitag (03.04.) vermehrt in den Innenstädten unterwegs, um den Straßenverkehr zu überwachen. Die osthessische Bilanz des landesweiten Aktionstages: Auch wenn mehrere Verstöße festgestellt wurden, hielten sich die meisten Verkehrsteilnehmer an die Regeln.
123 kontrollierte Fahrzeuge
Die Polizei setzte verstärkt auf präventive Maßnahmen und führte in mehreren osthessischen Städten Verkehrskontrollen durch. Dabei konnte insbesondere auch die speziell ausgebildete Kontrollgruppe „Tuner, Raser, Poser“ in die Maßnahmen eingebunden werden. Diese Gruppe konzentrierte sich auf die Überprüfung technischer Fahrzeugveränderungen und suchte das Gespräch mit den Fahrzeugführern, um präventiv zur Verkehrssicherheit beizutragen. Von den 123 kontrollierten Fahrzeugen mussten 22 beanstandet werden. In fünf Fällen musste aufgrund unzulässiger technischer Veränderungen ein Verfahren wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis eingeleitet werden. Insgesamt erstatteten die Beamten fünf Verkehrsstrafanzeigen, unter anderem für das Fahren ohne Pflichtversicherung, und stellten zudem drei Verstöße gegen das Waffengesetz fest. Des Weiteren wurden von den Kontrollkräften 42 Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Standkontrolle mit Geschwindigkeitsmessungen und Standgeräuschmessungen in der Innenstadt Fulda
In der Lindenstraße führten die Kontrollkräfte am Nachmittag zwischen 15.30 Uhr und 18 Uhr gezielte Geschwindigkeitsmessungen durch. Dabei konnten insgesamt 29 Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt werden. Neben den Messungen kontrollierten Zivilstreifen auch Fahrzeugführer, die zwar die Geschwindigkeitsbegrenzung einhielten, jedoch durch lautstarkes Aufheulen des Motors und starkes Beschleunigen ein provokantes Fahrverhalten an den Tag legten. Dieses Fahrverhalten zieht meist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich.
Im Rahmen der Fahrzeugkontrollen wurden bei mehreren Fahrzeugen Standgeräuschmessungen durchgeführt, nachdem der Verdacht auf eine Manipulation der Abgasanlage aufkam. Ziel war es, eine mögliche Überschreitung der eingetragenen Maximallautstärke festzustellen. Bei vier Fahrzeugen wiesen die Messungen Auffälligkeiten auf. Besonders bemerkenswert war der Fall eines GMC, bei dem die zulässige Lautstärke um das Vierfache überschritten wurde.
Die Kontrollen setzten sich bis in die späten Abendstunden fort.
Bilanz
Das Phänomen der „Raser, Poser und Tuner“ stellt auch dieses Jahr wieder ein Schwerpunktthema der osthessischen Verkehrssicherheitsarbeit dar. Die technisch versierten Beamtinnen und Beamten der Kontrollgruppe werden auch weiterhin das regelkonforme Verhalten im Straßenverkehr überwachen.
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Quelle: ots
