Mittelhessen: WETTERAUKREIS: Polizei und Stadtpolizei führen Zweiradkontrollen durch – Großes Interesse auch bei Eltern
Giessen (ots) –
Karben: Polizei und Stadtpolizei führen Zweiradkontrollen durch – Großes Interesse auch bei Eltern
Beamte der Polizeistation Bad Vilbel führten am Dienstag (22.09.2026) unter Federführung des Karbener Schutzmannes vor Ort, Polizeihauptkommissar Joachim Backes, gemeinsam mit der Stadtpolizei Karben Verkehrskontrollen im Umfeld der Schulen im Karbener Weg durch. Hauptaugenmerk der Kontrollmaßnahmen lag dabei auf Zweiradfahrerinnen und -fahrern, insbesondere auf Jugendlichen, die mit Elektrokleinstfahrzeugen unterwegs waren. Zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr kontrollierten die Ordnungshüter insgesamt 52 Personen und 52 Fahrzeuge. Wichtig war den Beamten, neben der Überprüfung der Einhaltung der geltenden Regeln auch im Zuge der Kontrollmaßnahmen mit Jugendlichen ins Gespräch zu kommen und über die sichere Nutzung von E-Scootern zu informieren sowie über mögliche Gefahren aufzuklären. Die Kontrolle führte schließlich dazu, dass viele interessierte Eltern hinzukamen und die Möglichkeit wahrnahmen, sich ebenfalls umfangreich zu informieren. Wichtige Informationen für die Nutzung von E-Scootern sind unter anderem:
– Mindestalter 14 Jahre!
– E-Scooter benötigen ein Versicherungskennzeichen!
– Jeder E-Scooter ist immer nur für eine Person zugelassen!
– Ein E-Scooter darf mit maximal 20 km/h gefahren werden!
– E-Scooter-Fahrende müssen Radwege nutzen. Gehwege sind tabu!
– Es gibt keine Helmpflicht, die Polizei empfiehlt zum eigenen
Schutz das Tragen eines Helms jedoch ausdrücklich!
– Die Nutzung von Handys ist während der Fahrt verboten!
Dass Kontrollmaßnahmen dieser Art auch über den präventiven Zweck hinaus erforderlich sind, zeigten Feststellungen, die die Polizisten vor Ort trafen. Bei einem E-Scooter-Fahrer ergab sich der Verdacht, dass er zuvor Betäubungsmittel konsumiert hatte. Hier waren eine Blutentnahme sowie die Einleitung eines Strafverfahrens die Folge. Bei einem anderen E-Scooter stellten die Ordnungshüter fest, dass das Fahrzeug schneller als die erlaubten 20 km/h fahren konnte. Durch das Manipulieren der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit erlöscht die Betriebserlaubnis. Außerdem wird das Fahrzeug dadurch fahrerlaubnispflichtig, sodass auf den Nutzer eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zukommt. Bei Jugendlichen kann ein solches Verfahren unter Umständen den späteren Erwerb einer Fahrerlaubnis erschweren. Zwei weitere E-Scooter waren ohne Versicherungskennzeichen unterwegs, sodass jeweils Anzeigen wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt wurden. Darüber hinaus stellten die Polizisten zwei E-Scooter-Fahrer fest, die jünger als 14 Jahre waren. In beiden Fällen wurden die E-Scooter sichergestellt und an die Eltern übergeben.
Die Nutzung eines E-Scooters kann Spaß machen und bietet zudem, sowohl im ländlichen Raum als auch im Stadtverkehr, eine schnelle und bequeme Art der Fortbewegung. Unfälle mit E-Scooter nehmen zu, wie der Anstieg im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mittelhessen von 95 im Jahre 2024 auf 157 in 2025 zeigt. Diese können schwere Folgen haben. Die Polizei wird daher weiterhin Kontrollen durchführen und versuchen, Jugendliche sowie deren Eltern für den richtigen Umgang zu sensibilisieren und zu informieren.
Tobias Schwarz, Pressesprecher
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