2.1 C
Hessen
Dienstag, 12. November 2024

Mitarbeiterbeteiligung als Erfolgstool? Start-up-Experte verrät, was wirklich dahintersteckt

Top Neuigkeiten

Potsdam (ots) –

Die Anzahl der Start-ups, die ihre Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen, wächst stetig. Laut einer aktuellen Bitkom-Umfrage haben 44 Prozent der jungen Unternehmen bereits Modelle zur Mitarbeiterbeteiligung eingeführt. Diese Strategie soll nicht nur die Motivation steigern, sondern auch die Mitarbeiterbindung stärken.

Eine durchdachte Mitarbeiterbeteiligung kann Start-ups und KMUs helfen, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Aber ohne eine klare Struktur kann es schnell kompliziert werden. Gerade bei der Wahl des geeigneten Modells sowie rechtlichen und steuerlichen Fragen besteht oft Unsicherheit. In diesem Beitrag wird beleuchtet, wie Start-ups und KMUs Mitarbeiterbeteiligungen erfolgreich umsetzen können und welche Fallstricke sie vermeiden sollten.

Grundformen der Mitarbeiterbeteiligung

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten, Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen: in Form von echten Anteilen, also Aktien, oder in Form von virtuellen Anteilen. Echte Anteile bieten dabei für das Unternehmen den Vorteil, dass sie sich überaus motivierend auf die Mitarbeiter auswirken, schließlich sind diese zu einem kleinen Teil Miteigentümer der Firma und damit besonders an deren Erfolg interessiert. Virtuelle Anteile hingegen, auch Virtual Stock Options oder Phantom Shares genannt, sind gleichermaßen an den Unternehmenserfolg gekoppelt, verwässern dabei allerdings nicht die Verteilung der Unternehmensanteile. Für beide Formen gilt jedoch gleichermaßen: Sobald der Unternehmenswert steigt, profitiert der Mitarbeiter unmittelbar davon.

Ablauf je nach Unternehmensart

In etablierten Unternehmen erfolgt die Anteilsübertragung oft gestaffelt. Ist beispielsweise eine Beteiligung in Höhe von zehn Anteilen vereinbart, ruht diese Abmachung im ersten Jahr. Anschließend werden jeden Monat Teile der Anteile übertragen, bis die vereinbarte Menge erreicht ist. So werden Mitarbeiter automatisch langfristig an das Unternehmen gebunden.

In Start-ups hingegen geben Gründer oft eine bestimmte Menge an Anteilen aus, die die Mitarbeiter frühestens nach der nächsten Finanzierungsrunde – also sobald weiteres Kapital von Investoren hinzukommt – einlösen können. In manchen Start-ups zielen die Gründer dabei darauf ab, die Anteile sukzessive zurückzukaufen. In diesem Fall werden die Mitarbeiter meist darüber informiert, wenn ein gewinnbringender Verkauf möglich ist.

Verteilung der Anteile unter den Mitarbeitern

Da Unternehmensanteile nur begrenzt verfügbar sind, muss die Verteilung mit Bedacht erfolgen. Start-ups fahren meist gut, wenn sie die ersten zehn, 50 oder auch 100 Mitarbeiter mit Beteiligungen locken, schließlich ist gerade zu Beginn oft noch nicht genug Kapital vorhanden, um hochqualifizierten Fachkräften ein attraktives Angebot zu machen.

In bereits etablierten Unternehmen hingegen kann die Unternehmensbeteiligung als Form des Jahresbonus genutzt werden. Auch eine Übertragung von Anteilen nach dem Abschluss einer wichtigen Aufgabe ist eine adäquate Möglichkeit, um Mitarbeiter durch Beteiligungen zu motivieren.

Die besonderen Rechte von Gründern

Start-ups haben mit Mitarbeiterbeteiligungen mächtige Instrumente, um auch mit wenig Kapital erstklassige Mitarbeiter für sich zu gewinnen. Dennoch sollten sie bei der Verteilung ihrer Anteile vorsichtig sein, denn wenn die Gründer weniger als 25,1 Prozent aller Anteile halten, verlieren sie selbst das Stimmrecht. Um dies zu verhindern, kann ein Vorzugsrecht für Gründer eingeräumt werden, um die Kontrolle über die Anteilsverteilung zu behalten.

Als erfolgversprechend hat sich herausgestellt, dass Beteiligungen zunächst ausschließlich an zentrale Mitarbeiter verteilt werden, die langfristig gebunden werden sollen. Doch auch Mitarbeiter sollten angebotene Beteiligungen kritisch prüfen. Meist gehen sie mit niedrigeren Gehältern einher, was nur bei stabilen Unternehmen sinnvoll ist.

Über Maximilian Karpf:

Maximilian Karpf ist der Geschäftsführer von FM Sales. Gemeinsam mit seinem Team berät er Start-ups sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu Marketing-, Vertriebs- und Personalprozessen. Von der Entwicklung einzigartiger Strategien, die ein Unternehmen von der Konkurrenz abheben, über die Suche nach passenden A-Playern für das Business bis hin zu qualitativ hochwertigen Leads – das Experten-Team von FM Sales bringt Unternehmen auf Wachstumskurs. Mehr Informationen unter: https://fm-sales.de/

Pressekontakt:
FM Growth GmbH
Geschäftsführung: Maximilian Karpf
E-Mail: info@fm-sales.de
Website: https://fm-sales.de/Pressekontakt
Ruben Schäfer
redaktion@dcfverlag.de
Original-Content von: FM Growth GmbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

- Advertisement -
- Advertisement -

Neueste Artikel