LKA-HE: Verdacht auf bandenmäßigen Rauschgifthandel und Geldwäsche: Vermögen im Wert von über 2,7 Millionen Euro gesichert

Wiesbaden (ots) –

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden und des Hessischen Landeskriminalamts

Ermittlerinnen und Ermittler des Hessischen Landeskriminalamts haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wiesbaden am Montag, 9. März, Vermögenswerte im Wert von über 2,7 Millionen Euro arrestiert. Das Vermögen wird einem 44-jährigen Mann aus Wiesbaden zugerechnet, gegen den der dringende Verdacht besteht, dass er es durch kriminelle Geschäfte erworben hat. Der Beschuldigte sitzt bereits seit November vergangenen Jahres in Untersuchungshaft.

Den Sicherungsmaßnahmen waren umfangreiche Ermittlungen gegen den 44-Jährigen sowie neun weitere Beschuldigte aus dem Raum Wiesbaden vorangegangen. Fünf der Beschuldigten sitzen derzeit unter anderem wegen des Verdachts des bandenmäßigen Rauschgifthandels in Untersuchungshaft. Ermittlerinnen und Ermittler hatten bereits Ende vergangenen Jahres einen Vermögensarrest in Höhe von rund 31.000 Euro gegen den 44-Jährigen vollstreckt.

Finanzermittlerinnen und -ermittlern des Hessischen Landeskriminalamts ist es durch weiterführende Auswertungen und Ermittlungen nun gelungen, Geldwäschehandlungen sowie unerlaubte Kreditgeschäfte des Mannes nachzuzeichnen. Der Vermögensarrest konnte dadurch massiv erweitert werden und umfasst nun auch mehrere Immobilien des 44-Jährigen. Zudem lag den Einsatzkräften ein Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Wiesbadens zur Einziehung zweier hochpreisiger Fahrzeuge des Mannes vor. Die Gesamtsumme des aktuellen Vermögensarrests beläuft sich damit nunmehr auf über 2,7 Millionen Euro.

Umgesetzt wurden die Maßnahmen zudem mit Unterstützung des Gemeinsamen Finanzermittlungszentrums (GFEZ).

Die Ermittlungen und Auswertungen dauern an. Weitere Auskünfte werden ausschließlich über die zuständige Staatsanwaltschaft Wiesbaden erteilt.

Hintergrund Vermögensarrest:

Ein Vermögensarrest (§ 111e StPO) ist eine strafprozessuale Sicherungsmaßnahme, bei der die Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf Straftaten, etwa Betrug, Handel mit Betäubungs-mitteln oder Geldwäsche, Vermögenswerte wie Konten, Immobilien oder Wertgegenstände wie Fahrzeuge und Schmuck vorläufig sichern lässt. Die Polizei vollstreckt diese Maßnahmen im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Sichergestelltes oder beschlagnahmtes Vermögen geht im Falle einer rechtskräftigen Einziehung (§ 75 StGB) in das Eigentum des Staates über und fließt der Staatskasse des jeweiligen Bundeslandes zu. Diese Maßnahmen dienen der Gewinnabschöpfung bei kriminellen Geschäften.

Informationen zum Gemeinsamen Finanzermittlungszentrum (GFEZ):

Das Gemeinsame Finanzermittlungszentrum (GFEZ) ist eine dauerhafte, gemeinsame Ermittlungseinrichtung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, des Hessischen Landeskriminalamtes und der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. Hier arbeiten Staatsanwälte, Polizeibeamte und Steuerfahnder unter einem Dach zusammen, um Finanzermittlungen in Fällen Organisierter Kriminalität durchzuführen.

Das GFEZ führt eigenständig Finanzermittlungen durch, um illegale Vermögenswerte, Geldwäsche und Steuerhinterziehungen aufzudecken. Es knüpft an laufende Ermittlungen in Fällen Organisierter Kriminalität, bei schwerwiegenden Taten gegen das Finanzsystem des Staates oder die Allgemeinheit an und verfolgt das Ziel, kriminelle Strukturen durch die Abschöpfung von Vermögen nachhaltig zu zerschlagen. Es verfolgt die Spur des Geldes („follow the money“) und deckt illegal erlangte Vermögenswerte, Unternehmensgeflechte, Finanzströme, Geldwäschehandlungen und Steuerhinterziehungen auf. Durch die konsequente Abschöpfung von Vermögen werden kriminelle Strukturen lahmgelegt und es wird verhindert, dass kriminelle Netzwerke nach einer Verurteilung einfach mit neuen Akteuren weitermachen.

Rückfragen bitte an:

Hessisches Landeskriminalamt
Laura Kaufmann-Conrad
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: [email protected]
http://www.polizei.hessen.de

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