Wiesbaden (ots) –
Ecstasy gilt als Party-Pille. Was harmlos klingt, kann schwerwiegende Folgen für Konsumentinnen und Konsumenten haben: Nach der Einnahme der Ecstasy-Tablette „Blue Punisher“ verstarben in zwei anderen Bundesländern vor einigen Wochen zwei Jugendliche, weitere junge Menschen schweben nach dem Konsum in Lebensgefahr. Das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) warnt daher eindringlich vor der Einnahme dieser Droge.
Im vergangenen Jahr wurde an verschiedenen Orten in Hessen in 13 Fällen „Blue Punisher“ in unterschiedlicher Anzahl sichergestellt, darunter neun Fälle im Polizeipräsidium Frankfurt am Main. Auch in diesem Jahr kam es bereits zu Sicherstellungen von Ecstasy-Pillen mit dem Motiv „Blue Punisher“. Erst Mitte Juli konnten Ermittlerinnen und Ermittler des Polizeipräsidiums Südhessen im Landkreis Groß-Gerau 15 Kilogramm Ecstasy beschlagnahmen (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/5558626).
Obgleich Kriminaltechnische Untersuchungen im HLKA ergeben haben, dass die Wirkstoffgehalte der bis Ende Mai dieses Jahres sichergestellten Pillen nicht signifikant erhöht waren, geht von Ecstasy – nicht nur von der Variante „Blue Punisher“ – potenziell eine hohe Gefahr aus.
– Der MDMA-Anteil – der Hauptwirkstoff von Ecstasy-Pillen –
variiert, kann sehr hoch sein. Dazu können andere Wirkstoffe,
Medikamente, unbekannte Inhaltsstoffe oder Verunreinigungen
kommen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen können.
– Für Konsumenten ist nicht ersichtlich, was sie zu sich nehmen,
da sich anhand des Aussehens einer Pille nicht auf den Inhalt
schließen lässt.
– Hersteller illegaler Drogen nutzen die Bekanntheit einzelner
Varianten wie „Blue Punisher“, stellen gleich oder ähnlich
aussehende Pillen her, deren Wirkstoffgehalt jedoch ein völlig
anderer sein kann.
– Auch eine Ecstasy-Pille, deren Wirkstoffgehalt sich im
Normbereich befindet, kann auf Konsumenten toxisch wirken,
insbesondere, wenn diese jung, klein oder leichtgewichtig sind.
Zu den akuten Gefahren nach der Ecstasy-Einnahme zählen Bluthochdruck, beschleunigter Puls und Herzrhythmusstörungen. Die Körpertemperatur steigt an, was Dehydrierung und Hitzschlag zur Folge haben kann. Weitere Nebenwirkungen sind Ängste und Wahnvorstellungen, Krämpfe und Appetitlosigkeit, Organschäden, Kreislaufzusammenbrüche und Hirnblutungen. Langfristiger Konsum kann zu kognitiven Schäden führen, einschließlich einer Beeinträchtigung des Gedächtnisses.
Eltern und andere Erziehungsverantwortliche werden gebeten, mit ihren Kindern über die gesundheitlichen Gefahren von Drogen zu sprechen und sie bestmöglich zu sensibilisieren. Weitere Informationen über legale und illegale Drogen sowie Unterstützung und Hilfsangebote erhalten Sie durch Fachkräfte der Drogen- und Suchthilfe und durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (https://www.bzga.de/was-wir-tun/suchtpraevention/). Die bundesweite Sucht- und Drogen-Hotline ist unter der Telefonnummer 01806-313031 zu erreichen.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt
Laura Kaufmann-Conrad
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: kommunikation.hlka@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de
Original-Content von: Hessisches Landeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots