Gießen (ots) –
100 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen haben gestern in Nord-, Ost- und Mittelhessen an einer bundesweiten Schwerpunktaktion zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns teilgenommen. Dabei wurden sie von den örtlichen Finanzämtern und Job-Centern unterstützt.
Es wurden insgesamt 88 Arbeitgeber geprüft und mehr als 270 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen gefragt. Die Prüfungen erfolgten dabei in den unterschiedlichsten Branchen, wie zum Beispiel Wäschereien, Frisörgeschäfte, Kosmetikstudios oder auch Gastronomiebetriebe.
Es wurde nicht nur darauf geachtet, dass die Zahlung des Mindestlohns von 12,41 EUR eingehalten wurde, sondern auch darauf, dass die Arbeitgeber die im Gesetz vorgeschriebenen Aufzeichnungen führen.
„In acht Fällen wurden erste Hinweise auf Verstöße festgestellt. Diese müssen nun weiter aufgeklärt werden“, so die Pressesprecherin des Hauptzollamtes Gießen Stephanie Auerswald. „Die vor Ort erhobenen Daten werden nun im Nachgang mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen“, so Auerswald weiter.
Weiterhin wurden im Bezirk Gießen zwei Vietnamesinnen im Alter von 19 und 34 Jahren in einem Nagelstudio, ohne die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beim Arbeiten angetroffen. Im Lahn-Dill-Kreis war deshalb auch für zwei Georgier im Alter von 22 und 24 die Arbeit im Barbershop schnell beendet.
Ebenfalls wurde im Bezirk Kassel ein 24-jähriger Inder in einem Schnellrestaurant und ein 30-jähriger Vietnamese in einem Nagelstudio ohne die erforderlichen Arbeitspapiere angetroffen.
Auch im Kreis Fulda haben die Zöllner*innen zwei Georgierinnen (32 und 33 Jahre) angetroffen, die nicht die nötigen Arbeitspapiere hatten, aber mit gefälschten Ausweisdokumenten arbeiteten.
Alle acht Arbeitnehmer wurden zunächst festgenommen, da sie die erforderlichen Arbeitspapiere, die sie zur Arbeitsaufnahme berechtigten, nicht vorlegen konnten. Gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Über ihren weiteren Aufenthalt entscheiden nun die jeweiligen Ausländerbehörden. Weitere Ermittlungen richten sich nun auch gegen ihre Arbeitgeber.
Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Gießen rund 212 Verfahren wegen Mindestlohnverstöße gegen Arbeitgeber ein.
Zusatzinformation:
Die Bundesweite Schwerpunktprüfung war Teil einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Unter Beteiligung zahlreicher Arbeitsmarktinspektoren und -inspektorinnen aus anderen EU-Mitgliedstaaten führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls am 17.Oktober 2024 im Rahmen einer konzertierten Aktion im gesamten Bundesgebiet eine Vielzahl verdachtsunabhängiger Prüfungen mit dem Schwerpunkt „Einhaltung des Mindestlohns“ durch.
Die Prüfungen des Zolls waren Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland; der Fokus galt insbesondere den grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit. Die Aktion zeigt, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eng zusammenarbeiten und geschlossen gegen die Umgehung des Mindestlohnes vorgehen.
Bei den Prüfmaßnahmen in Deutschland waren mehr als 3.300 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Die Beschäftigten des Zolls wurden dabei von Delegationen aus 20 EU-Mitgliedstaaten in beobachtender Funktion begleitet.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Gießen
Stephanie Auerswald
Telefon: 0641/ 4959-5110
E-Mail: stephanie.auerswald@zoll.bund.de
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Quelle: ots