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Dienstag, 12. November 2024

HZA-DA: Zoll prüft Mindestlohn – größte grenzüberschreitende Prüfaktion in der Europäischen Union

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Darmstadt (ots) –

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Darmstadt prüfte am 17. Oktober 2024 schwerpunktmäßig die Einhaltung des Mindestlohns. Begleitet wurde die Darmstädter FKS dabei von zwei italienischen Arbeitsmarktinspektorinnen. Die Prüfungen erfolgten im Rahmen einer konzentrierten Aktion, bei der im gesamten Bundesgebiet zahlreiche verdachtsunabhängige Prüfungen unter Beteiligung von insgesamt 20 Delegationen aus anderen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurden.

Die FKS des Hauptzollamtes Darmstadt prüfte bei der Aktion mit über 80 Beschäftigten den Mindestlohn in verschiedenen Branchen. Unter anderem wurden Prüfungen in Gastronomiebetrieben, im Bau- und Speditionsgewerbe sowie in Frisör- und Kosmetiksalons durchgeführt.

„Unser Eintreffen sorgt dabei teils für dramatische Reaktionen“, so Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Darmstadt über verschiedene Fluchtversuche an diesem Tag. Die Flüchtigen konnten dabei alle durch die FKS angehalten werden. „Mit einer Ausnahme“ so Hipp-Clemens weiter. Denn eine sich illegal in Deutschland aufhaltende Person verlor während ihrer Flucht einen Schuh. „Das bereitete dem Fluchtversuch auf unvorhergesehene Art und Weise ein Ende.“

Insgesamt wurden bei der Prüfaktion über 75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und ihrem Arbeitsentgelt befragt. Des Weiteren wurde die Prüfung von Geschäftsunterlagen in zehn Fällen begonnen.

Im Rahmen der Prüfaktion leitete die FKS bereits vor Ort vier Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz ein. Weitere acht Bußgeldverfahren wurden wegen verschiedener Delikte gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Daneben werden in 26 Fällen weitere Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, unter anderem wegen möglichen Mindestlohnverstößen in zehn Fällen. „Das entspricht einem Anteil von über 13 Prozent der befragten Beschäftigten“ konstatiert Angelika Hipp-Clemens. „Mehr als jeder zehnte Beschäftigte erhielt möglicherweise zu wenig Geld für seine Arbeit!“

Den bundesweiten Prüfungen schließen sich nun weitere umfangreiche Auswertungen und Nachermittlungen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst der Einstieg in tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Zusatzinformation:

Die zurückliegende Prüfungsaktion ist Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland; der Fokus galt insbesondere den grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit. Die Delegationen der anderen Mitgliedstaaten begleiteten die deutschen Prüfungen dabei in beobachtender Funktion.

Die Aktion zeigt, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eng zusammenarbeiten und geschlossen gegen die Umgehung des Mindestlohnes vorgehen. Dieser beträgt in Deutschland seit dem 1. Januar 2024 nunmehr 12,41 Euro brutto pro Stunde. Ab dem 01.01.2025 erhöht er sich auf 12,82 Euro. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG gibt es in mehreren Branchen auch spezielle Branchenmindestlöhne.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Darmstadt
Angelika Hipp-Clemens
Telefon: 061519180-1006
E-Mail: presse.hza-darmstadt@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Darmstadt, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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