HZA-GI: Gießener Zöllner Teil der bundesweiten Mindestlohnprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls – Illegale Beschäftigung aufgedeckt

Gießen (ots) –

Mehr als 120 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen haben am 13. März 2025 in Nord-, Ost- und Mittelhessen an einer bundesweiten Aktion zur Überprüfung des Mindestlohns teilgenommen.
Die Überprüfungen konzentrierten sich diesmal auf Autowerkstätten, Imbissbetriebe, Lebensmittelgeschäfte und ähnliche Branchen.
So wurden
– im Raum Gießen, Limburg, Marburg, Friedberg und Wetzlar insgesamt 45 Betriebe und 148 Personen
– im Raum Kassel und im Schwalm-Eder-Kreis insgesamt 3 Betriebe und 28 Personen
– im Raum Fulda und im Vogelsbergkreis insgesamt 14 Betriebe und 54 Personen und
– im Raum Hersfeld, Eschwege, Frielendorf und Schrecksbach insgesamt 12 Betriebe und 40 Personen
überprüft.
„Es wurde nicht nur darauf geachtet, dass die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,82 EUR eingehalten wurde, sondern auch darauf, dass die Arbeitgeber die im Gesetz vorgeschriebenen Aufzeichnungen führen“, so die Pressesprecherin des Hauptzollamtes Gießen Stephanie Auerswald.
Die ersten Ergebnisse zeigen, dass es Hinweise auf Verstöße wie Nicht-Anmeldung zur Sozialversicherung, Nicht-Zahlung des Mindestlohns oder Leistungsbetrug gibt. Hier müssen nun umfangreiche Nachermittlungen angestellt werden, d.h. die vor Ort erfassten Aussagen der Beschäftigten werden mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen, sowie anderen relevanten Dokumenten aus denen Art, Umfang, Dauer, Beschäftigungsverhältnisse etc. hervorgehen, abgeglichen.
„Sollten sich die Verstöße unter anderem gegen die Mindestlohnbedingungen bestätigen, so werden rechtliche Schritte gegen die Arbeitgeber eingeleitet,“ so Auerswald weiter.
Weiterhin wurden während der Maßnahme zwei Frauen und sieben Männer angetroffen, die ohne die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltspapiere beschäftigt wurden. Alle neun Personen wurden zunächst festgenommen. Gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Über ihren weiteren Aufenthalt entscheiden nun die jeweiligen Ausländerbehörden. Weitere Ermittlungen richten sich nun auch gegen ihre Arbeitgeber.
So wurden in Mittelhessen insgesamt sechs illegal Beschäftigte in Imbissbetrieben und Lebensmittelgeschäften angetroffen und festgenommen.
Im Lahn-Dill-Kreis wurden ein 20-jähriger Syrer der als Lagerarbeiter in einem Lebensmittelgeschäft tätig war und eine 30-jährige Vietnamesin, die als Servicekraft tätig war, angetroffen.
In Marburg wurde ein 39- jähriger Vietnamese in der Küche beim Kochen und in Friedberg wurde ein 40-jähriger Türke als Bäcker vorgefunden.
Im Kreis Gießen wurde ein 33-jähriger Ukrainer, der als Servicekraft tätig war und eine 25-jährige Uganderin, die als Kassiererin arbeitete, festgenommen.
Auch im Schwalm-Eder-Kreis wurden drei Türken im Alter von 26 bis 31 Jahren, die nicht die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltspapiere vorlegen konnten, beim Arbeiten in einem Restaurant angetroffen.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Gießen
Stephanie Auerswald
Telefon: 0641/ 4959-5110
E-Mail: [email protected]
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Quelle: ots