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Donnerstag, 3. Oktober 2024

HZA-GI: Ein etwas anderes Jubiläum Zehn Jahre Kraftfahrzeugsteuer bei der Zollverwaltung und was 517 Aktenmeter damit zu tun haben

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Gießen (ots) –

Vor zehn Jahren übernahm der Zoll bundesweit die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Landesfinanzbehörden und wurde zunächst vor eine große Herausforderung gestellt – insbesondere im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Verfahrensweisen und ein bundesweit verfügbares IT-System.
Für das HZA Gießen hieß es darüber hinaus konkret, das erforderliche Personal zu gewinnen und zu schulen. Zudem galt es, Räumlichkeiten für die Lagerung von 517 Aktenmetern aus 17 verschiedenen Finanzämtern von Kassel bis nach Frankfurt am Main zu finden.
Außerdem musste eine Vielzahl von SEPA-Mandaten in ein neues IT-System eingepflegt werden, um die gleichzeitige Umstellung auf einen unbaren Zahlungsverkehr sicherzustellen.
Waren es im Kalenderjahr 2014 noch 2,6 Millionen zugelassene Fahrzeuge mit einem jährlichen Steueraufkommen von ca. 383 Millionen EUR, so sind es 10 Jahre später bereits 3 Millionen Fahrzeuge mit einem Steueraufkommen von ca. 441 Millionen EUR, die vom HZA Gießen an den Standorten Gießen und Kassel verwaltet werden.
„Der Automatisierungsgrad bei der Kraftfahrzeugsteuer ist immens hoch – über
98 % der Steuerfälle gehen über Schnittstellen direkt von der Zulassungsstelle über das IT-System auf die Druckstraße. Ausgesteuert werden lediglich besondere Fälle, die einer manuellen Bearbeitung bedürfen sowie darüber hinaus risikoorientierte Aspekte. Das System wird zudem kontinuierlich weiter verbessert“, so Uta Ruge, die Leiterin des Hauptzollamtes Gießen.

Grund für die Übernahme war eine Änderung im Grundgesetz im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs, die die Kraftfahrzeugsteuer zu einer Bundessteuer und somit den Bund für die Erhebung der Steuer verantwortlich machte.

Zusatzinformationen

Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine ökologisch ausgerichtete Steuerart, die beispiels-weise durch Steuerbefreiungen für Schlüssel- und Zukunftstechnologien (z.B. für reine Elektrofahrzeuge) die Nutzung von alternativen Energien im Bereich des Personen- und Gütertransports fördern soll.
Die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer sind nicht zweckgebunden beispiels-weise für den Bau und die Erhaltung des Straßennetzes. Wie alle Steuereinnahmen dienen sie als allgemeine Haushaltseinnahmen der Deckung aller Ausgaben.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Gießen
Stephanie Auerswald
Telefon: 0641/ 4959-5110
E-Mail: stephanie.auerswald@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Gießen, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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