HZA-F: Zoll am Frankfurter Flughafen deckt versuchte Steuerhinterziehung im Reiseverkehr auf- 8.858,22 Euro Steuerschaden durch Nichtanmeldung von Goldschmuck

Frankfurt am Main (ots) –

Am 4. September kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Shanghai/China. Bei einer Frau mit Wohnsitz in Deutschland stellten die Beamtinnen und Beamten mehrere Schmuckstücke namhafter Hersteller fest, welche insgesamt einen Wert in Höhe von ca. 40.000 EUR hatten. Eine Anmeldung der Schmuckstücke beim Zoll war durch die Reisende nicht vorgenommen worden.

Gegen die 37-jährige wurde ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet. Der aufgedeckte Steuerschaden beläuft sich auf 8.858,22 EUR. Der Schmuck wurde als Beweismittel und zur Sicherung der Einfuhrabgaben sichergestellt.

Zusatzinformation:

Bei Flugreisen aus Nicht EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Die Nichteinhaltung der Zollvorschriften kann Folgen nach sich ziehen. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte wie z.B. Nicht- oder
Falschanmeldungen durch Reisende in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden.
Im Jahr 2024 wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main 2.032 Strafverfahren im Reise-verkehr eingeleitet. Der aufgedeckte Steuerschaden beläuft sich auf insgesamt 3,28 Millionen Euro.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem Audit „Beruf und Familie“. Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de – Beruf und Karriere.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots