HZA-F: 3. März 2022: Tag des Artenschutzes Zoll hilft, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen

Frankfurt am Main (ots) –

Weltweit sind heute tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.

Im Schnitt 1200 Mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post, wobei letzteres auf Grund von Internetbestellungen immer mehr zunimmt und mittlerweile rund zwei Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens ausmacht. 34 Prozent aller Fälle kommen über Flughäfen ins Land. In den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll insgesamt 1,77 Mio. geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr.

So hat der Zoll am Flughafen in Frankfurt am Main z.B. am 14. Februar diesen Jahres ein Armband und eine Flöte aus Elfenbein beschlagnahmt. Es handelte sich hierbei um Fundgut, welches keinem Reisenden zugeordnet werden konnte.

„Es kommt schon mal vor, dass bei Reisenden kurz vor einer möglichen Zollkontrolle Skrupel aufkommen. Dann wird auch schon mal das ein oder andere liegen gelassen, um einer möglichen Strafe zu entgehen“, so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Am 17. Januar 2022 erschnüffelte die Artenschutzspürhündin „Nela“ eine große präparierte Meeresschildkröte im Gepäck eines Reisenden aus Mauritius.

Außerdem hatte ein Reisender aus Vietnam im Dezember letzten Jahres 40 Gläser Balsam mit Bestandteilen der Königskobra im Gepäck.

In beiden Fällen konnten die Passagiere nicht die nötigen Dokumente vorlegen. Daher wurden sowohl die Schildkröte, als auch das Balsam beschlagnahmt.

Ebenfalls erfolgten im Jahr 2022 nahezu täglich Beschlagnahmen von E-Commerce Sendungen (Internetbestellungen). Diese beinhalteten Waren mit Bestandteilen, die dem Artenschutz unterliegen, wie z. B. Kaffee- und Kakaopulver mit Kaktusextrakt oder Nahrungsergänzungsmittel mit afrikanischem Stinkholz oder Aloe Vera.

„Ein weiterer interessanter Fund in einer Postsendung aus dem Kongo war eine Holzente. Das ist erst mal nichts außergewöhnliches. Aber das Röntgenbild zeigte etwas anderes. In der Ente befanden sich 41 Löwenzähne eingegossen in Bauschaum“, so Isabell Gillmann weiter.

Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.

Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen – wissentlich oder unwissentlich – dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub.
Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.

Heute, am 3. März 2023, dem World Wildlife Day, feiert das Washingtoner Artenschutzübereinkommen das fünfzigjährige Jubiläum seiner Unterzeichnung. Dieses nach seiner englischen Abkürzung auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem sich bislang 184 Länder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits gelisteten Arten verhandelt.

In der EU ist das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen umgesetzt.

Weitere Infos erhalten Sie im Netz unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de

Zusätzliche Information:

Es gibt heute Mittag die Möglichkeit für Interviews und Aufnahmen im Artenschutzraum und mit einem Artenschutzspürhund beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots