Darmstadt (ots) –
„Fälscher machen vor nichts Halt!“ so die Pressesprecherin des Hauptzollamtes Darmstadt, Angelika Hipp-Clemens, zu den ZOLL-Kontrollen auf der Automechanika 2024. „Auch nicht vor sicherheitsrelevanten Autoteilen“.
Dies bestätigten die ZOLL-Kontrollen des Hauptzollamtes Darmstadt auf der für den Aftermarket der Automobilwirtschaft ausgerichteten Fachmesse in Frankfurt am Main. Festgestellt wurden 3.500 potentielle Verstöße gegen das Marken-, Patent- und Designgesetz. Der ZOLL leitete 33 Ermittlungsverfahren ein und erhob Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 63.000 Euro.
Drei Tage lang kontrollierte das Hauptzollamt Darmstadt die Echtheit importierter Waren auf der diesjährigen Automechanika. Begleitet wurde der ZOLL dabei durch Vertreterinnen und Vertreter der Originalhersteller (Schutzrechtsinhaber). Bei den Kontrollen stellten die 14 Beschäftigten der Kontrolleinheit Verkehrswege fast 400 Auto- und Zubehörteile sicher, die verschiedene Rechte aus dem Marken-, Design- und Patentrecht mutmaßlich verletzen.
Darunter befanden sich Frontstangen, Scheibenwischer, Spanngurte, Scheinwerfer, Pumpen und Einspritzdüsen. Aber auch Zubehör wie Wagenheber, Drehmomentschlüssel und Notfallhammer stellten die Beschäftigten des ZOLLs sicher.
Die mutmaßlichen Plagiate kamen dabei überwiegend aus China. Vereinzelt wurden auch Verstöße aus anderen Ländern festgestellt.
Kontrollen unterscheiden sich:
Fälschungen können auch gleichzeitig gegen verschiedene Rechte verstoßen. So wurden beispielsweise bei einem sichergestellten Luftfilter für Lastkraftwagen mutmaßlich die Patentrechte der MANN+HUMMEL GmbH sowie der Daimler Truck AG verletzt.
In einem anderen Fall wurde eine mutmaßlich gefälschte Leuchte der Mercedes-Benz Group AG vor dem ZOLL versteckt und bis zum Auffinden im Standschrank verleugnet. Dadurch erhöhte sich die zu leistende Sicherheit erheblich.
Nicht nur Waren betroffen:
Neben den eigentlichen Produkten wurden auch mutmaßliche Verstöße gegen weitere geschützte Rechte festgestellt, wie beispielsweise der unerlaubten Nutzung von Markenlogos und Markennamen. Daneben wurden auch verbotene Abbildungen der mutmaßlichen Plagiate auf der Messe verbreitet.
„Leider beanstanden wir auch immer wieder mutmaßlich gefälschte Gütesiegel“ so Angelika Hipp-Clemens. „Die Gütesiegel garantieren die Produktsicherheit der Originale – auf Fälschungen gibt es jedoch weder eine Garantie, noch kann man auf Ihre Sicherheit vertrauen“.
In weit über 3.000 Fällen wurden daher Visitenkarten, Plakate, Verpackungen, Kataloge, Flyer sowie Teile von Messewandbeklebungen entfernt, sichergestellt oder unkenntlich gemacht. Bei einer Vielzahl von Katalogen wurden bereits vor Ort die betroffenen Seiten entfernt, um einer Bestellung der betroffenen Produkte durch die Messebesucher entgegen zu wirken.
Gegen insgesamt 33 Standbetreiberinnen und Standbetreiber wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eine Sicherheitsleistung für zu erwartende Strafen und Gerichtskosen in Höhe von insgesamt 63.000 Euro vor Ort erhoben.
Erläuterung:
Eine zentrale Aufgabe des ZOLLs ist die Überwachung des internationalen Warenverkehrs. Hierzu gehört auch die Bekämpfung der Produktpiraterie, soweit die gefälschte Ware aus dem Ausland kommt.
Inhaber von gewerblichen Schutzrechten wie Marken, Urheberrechten oder Patenten können das Tätigwerden der Zollbehörden bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtschutz beantragen.
Der ZOLL hält Fälschungen dann bereits bei der Einfuhr an oder geht direkt auf der Messe gegen Fälschungen vor.
Rückfragen bitte an:
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