
HZA-DA: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls – Fast 60 Verfahren in Südhessen eingeleitet
Darmstadt (ots) –
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führte am Donnerstag im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt „Einhaltung des Mindestlohns“ durch. An den Maßnahmen beteiligen sich alle Hauptzollämter.
Das Hauptzollamt Darmstadt führte mit 86 Zöllnerinnen und Zöllnern Prüfungen in Gaststätten, Hotels, Friseur- und Kosmetiksalons sowie Kiosken in den Regionen Darmstadt, Hanau und Wiesbaden durch. Dabei wurden 120 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die Prüfungen deckten insbesondere Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen auf. Es wurden 25 Strafverfahren und 33 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, darunter vier wegen Unterschreitung des Mindestlohns.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich weitere umfangreiche Maßnahmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- beziehungsweise Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig oder gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro und Maler- und Lackiererhandwerk.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
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Rosa Judt
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Quelle: ots