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Freitag, 4. Oktober 2024

BPOL-KS: Mülltonnen im Gleisbereich überfahren – Bundespolizei sucht Zeugen

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Treysa – Borken (ots) –

Gleich zwei Mal musste die Bundespolizeiinspektion Kassel am Wochenende ausrücken, da Mülltonnen auf die Gleise gelegt und diese von Zügen überfahren wurden.
Die erste Tat spielte sich Freitagabend (29.9. / 21:58 Uhr) im Bereich Treysa ab, bei der eine Biotonne auf die Gleise gelegt wurde. Ein Güterzug, der auf der Fahrt von Aschaffenburg in Richtung Bremerhaven war, erfasste die Tonne.
Bei der zweiten Tat wurde Sonntagnacht (1.10. / 1:40 Uhr) eine blaue Altpapiertonne im Bereich des Bahnübergangs in Borken (An der Hardt 1) auf die Gleise gelegt. Wie auch beim ersten Fall, wurde die Mülltonne von einem Zug (RE 63816) erfasst und zerstört.
Am Triebfahrzeug entstandenen durch den Aufprall leichte Schäden im Bereich der Kupplung.

Erhebliche Beeinträchtigungen im Bahnverkehr
Durch den Vorfall erhielten vier Züge insgesamt 161 Minuten Verspätung.

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.

Hinweise erbeten:

Wer Angaben zu dem Fall machen kann, wird gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0561/81616-0 oder über www.bundespolizei.de zu melden.

Sicherheitshinweise der Bundespolizei:

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang zudem ausdrücklich vor dem lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen.
Das Betreten von Bahnanlagen ist für Unbefugte verboten!
Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden.
Für eine Strecke von 100 Meter benötigen sie nur zwei Sekunden und haben einen langen Bremsweg.
Auch die 15.000 Volt Stromstärke in Bahn-Oberleitungen sind lebensgefährlich. Nicht nur das Berühren der Oberleitung mit dem Körper oder mit Gegenständen aller Art, sondern schon die bloße Annäherung kann tödlich enden.
Wer Gleise betritt, um dort beispielsweise Hindernisse zu deponieren, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte in Gefahr. Wenn Züge Schnellbremsungen machen, werden Fahrgäste immer überrascht und können sich durch Stürze oder umherfliegende Gegenstände verletzen.
Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder es entstehen Schäden, die erst Wochen später zu Unfällen führen können. Beim Überfahren solcher Gegenstände spritzen diese mit hoher Geschwindigkeit weg und gefährden umherstehende Personen erheblich.
Bei Unfällen können, neben strafrechtlichen Konsequenzen, möglicherweise auch zivilrechtliche Folgen, in Form von Schadensersatzansprüchen, auf die Verursacher zu kommen.
Die Beeinträchtigung des Bahnverkehrs kann schlussendlich auch zivilrechtliche Folgen für die Verursacher haben.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
Pressesprecher
Ibrahim Aras
Telefon: 0561/81616 – 1010
E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_koblenz

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kassel, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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