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Montag, 25. November 2024

Achtung, Steuerfalle – Warum Facebook-Werbung zur teuren Angelegenheit für Schweizer Unternehmen werden kann

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Bern (ots) –

Das Unternehmertum in der Schweiz hält ein ungeahntes Risiko bereit: Facebook-Werbung kann zu einer teuren Angelegenheit werden. Plötzliche Steuernachzahlungen in fünfstelliger Höhe sind aktuell keine Seltenheit, wenn man sich nicht bewusst ist, dass Facebook Ads einer besonderen Steuerfalle unterliegen. Ähnliche Regelungen gelten auch für Google Ads oder andere Werbedienstleister, die ihren Sitz im Ausland haben und keine MWST-Registrierung in der Schweiz haben.

„Immer häufiger kommen Online-Unternehmer auf uns zu, weil sie tausende Schweizer Franken nachzahlen müssen. Der Grund: Facebook Ads sind eine Dienstleistung im Ausland und daher bezugsteuerpflichtig“, verrät Henrik Telepski. Er ist Treuhänder und kennt das Schweizer Steuerrecht für Unternehmen auswendig. Wie man diese Steuerfalle umgehen kann und welche weiteren Fallstricke für digitale Unternehmen lauern, verrät Telepski in folgendem Artikel.

Facebook-Werbung: eine teure Angelegenheit für Schweizer Unternehmen

Facebook-Werbung ist ein wichtiger Bestandteil der Marketingstrategie von vielen Unternehmen weltweit. Auch in der Schweiz wird Facebook oft als Marketingkanal genutzt, um Produkte und Dienstleistungen zu bewerben und Zielgruppen anzusprechen. Doch was viele Unternehmen nicht wissen: Facebook-Werbung kann schnell zur teuren Angelegenheit werden und zu unerwarteten Steuernachzahlungen führen.

Der Grund dafür liegt in der besonderen steuerlichen Behandlung von Facebook Ads. Facebook ist eine Dienstleistung aus dem Ausland und daher bezugsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass Schweizer Unternehmen, die Facebook-Werbung schalten, nachträglich und selbständig eine Steuer auf diese Dienstleistung bezahlen müssen.

Die Steuerfalle: Warum Facebook Ads bezugsteuerpflichtig sind

Diese Steuerfalle ist vielen Unternehmen nicht bewusst und führt oft zu unerwarteten Steuernachzahlungen in fünfstelliger Höhe. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen, die sich nicht intensiv mit dem Schweizer Steuerrecht beschäftigen, können schnell in diese Falle tappen. Aber auch größere Unternehmen sind nicht davor gefeit.

Wie man die Steuerfalle umgehen kann

Doch wie kann man diese Steuerfalle umgehen? „Das Gute an der Bezugsteuer-Falle ist, dass man sie auf einfache Art ‚entschärfen‘ kann“, erklärt Henrik Telepski. „Wer schon MWST-pflichtig ist, kann mit der Wahl der richtigen Abrechnungsmethode die Bezugssteuer wieder zurückfordern. Ist man noch nicht MWST-pflichtig, kann man sich aber auch freiwillig bei der MWST anmelden. Hier muss man jedoch die richtigen Abrechnungsmethoden wählen, damit man die Bezugsteuer zurückfordern kann“, so weiter Telepski. Die Zusammenarbeit mit einem Treuhänder, der sich mit Steuern für Online-Unternehmer auskennt, ist sehr empfehlenswert, um gar nicht erst in derartige Fallen zu tappen.

Änderung der Mehrwertsteuer-Methode: Eine Option für Schweizer Unternehmen

Eine Möglichkeit, die Steuerbelastung bei Facebook-Werbung zu reduzieren, besteht darin, die Mehrwertsteuer-Methode zu ändern. Konkret geht es darum, statt der sogenannten Saldosteuersatzmethode auf die effektive Methode zu wechseln. Diese Methode ist für Unternehmen oft sehr vorteilhaft, da sie es ermöglicht, die Vorsteuer für Waren und Dienstleistungen zurückzufordern. Dazu gehört auch die Rückforderung der Bezugsteuer.

Dadurch können die effektiven Kosten für die Facebook-Werbung reduziert werden. Allerdings sollten Unternehmen hierbei berücksichtigen, dass eine Änderung der Mehrwertsteuer-Methode in einigen Fällen auch Nachteile und Auswirkungen auf andere Bereiche des Unternehmens haben kann.

Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Facebook-Werbung kann für Schweizer Unternehmen schnell zur Steuerfalle werden. Unternehmen sollten sich daher intensiv mit den steuerlichen Vorschriften auseinandersetzen und gezielte Maßnahmen ergreifen, um die Steuerbelastung zu reduzieren.

Über Henrik Telepski:

Henrik Telepski ist Geschäftsführer und Inhaber der Telepski Treuhand GmbH. Mit einem Team aus Experten hat sich der Finanzprofi der Aufgabe verschrieben, digitale Unternehmen dabei zu unterstützen, sich im Steuerdschungel zurechtzufinden. Dabei setzt er auf eine digitale Unternehmensberatung in Finanzfragen. Sein übergeordnetes Ziel ist, eine funktionierende Steuerstrategie auszuarbeiten, die den Unternehmen bis zu sechsstellige Einsparungen ermöglicht. Mehr Informationen unter: https://www.telepski-treuhand.ch/

Pressekontakt:
Telepski Treuhand GmbH
Vertreten durch: Henrik Telepski

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