(Vöhl-Ederbringhausen/Landkreis Waldeck-Frankenberg) (ots) –
„Leichtsinn der ins Auge gehen kann!“ Die Bundespolizei in Kassel warnt vor gravierenden Folgen bei verbotenen Spielchen an Bahnstrecken.
Zwei 14-Jährige aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg haben am vergangenen Dienstag (14.3.) in der Nähe des Bahnhofes Vöhl-Ederbringhausen Steine auf die Schienen gelegt.
Aus Sicherheitsgründen erfolgte die Sperrung des Streckenabschnittes und die Suche nach den Jugendlichen. Eine Streife der Polizei Korbach traf die Teenager im Bereich der Bahnstrecke an und übergaben sie anschließend an die Kollegen der Bundespolizei.
Glücklicherweise niemand verletzt
Durch den Vorfall kam es ,,nur“ zu Bahnverspätungen. Die 14-Jährigen blieben unbeschadet. Nach der Belehrung übergaben die Ordnungshüter die Jugendlichen an deren Eltern.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Bundespolizei bittet um Hinweise
Wer Personen an Bahngleisen beobachtet, wird gebeten, die Bundespolizei in Kassel Tel.-Nr. 0561 81616-0 oder jede andere Polizeidienststelle umgehend zu verständigen.
Hinweise sind auch über www.bundespolizei.de möglich.
Es kann viel passieren!
Sicherheitshinweise der Bundespolizei:
Werden Steine von Zügen überfahren, zerplatzen diese. Mögliche Splitter werden zu Geschossen und können Personen, die sich in unmittelbarer Nähe aufhalten, erheblich verletzen.
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang zudem ausdrücklich vor dem lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen. Das Betreten von Bahnanlagen ist für Unbefugte verboten!
Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden.
Für eine Strecke von 100 Meter benötigen sie nur zwei Sekunden und haben einen langen Bremsweg.
Auch die 15.000 Volt Stromstärke in Bahn-Oberleitungen sind lebensgefährlich. Nicht nur das Berühren der Oberleitung mit dem Körper oder mit Gegenständen aller Art, sondern schon die bloße Annäherung kann tödlich enden.
Wer Gleise betritt bringt nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte in Gefahr. Wenn Züge Schnellbremsungen machen, werden Fahrgäste immer überrascht und können sich durch Stürze oder umherfliegende Gegenstände verletzen.
Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder es entstehen Schäden, die erst Wochen später zu Unfällen führen können.
Bei Unfällen können, neben strafrechtlichen Konsequenzen, möglicherweise auch zivilrechtliche Folgen, in Form von Schadensersatzansprüchen, auf die Verursacher zukommen.
Die Beeinträchtigung des Bahnverkehrs kann schlussendlich auch zivilrechtliche Folgen für die Verursacher haben.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
Pressesprecher
Klaus Arend
Telefon: 0561/81616 – 1011; Mobil: 0175/90 28 384
E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_koblenz
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kassel, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots