Frankfurt (ots) –
– Bestmöglicher Schutz – deshalb ist die private Unfallversicherung unverzichtbar
– Einmal nicht hingeschaut – an der Haftpflichtversicherung führt im Alltag kein Weg vorbei
– Und wenn doch etwas passiert? Diese Punkte ersparen zusätzlichen Stress
Ist die Elternzeit vorbei, beginnt für Kinder wie Eltern ein ganz neuer Lebensabschnitt. Entsprechend schwer kann es Eltern zu Beginn fallen, wenn der Sohn oder die Tochter in die Kita oder zur Tagesmutter kommt. Da hilft es, zu wissen, dass das Kind gut betreut ist. Aber was ist, wenn dort ein Unfall passiert? Wie sind Kinder hier eigentlich abgesichert? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) erklären, wann Eltern aktiv werden müssen und ob sich etwas ändert, sobald das Kind in die Schule kommt.
Warum eine private Unfallversicherung? Wenn ein Kind im Kindergarten einen Unfall hat, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Gleiches gilt auch für den Weg in die Kita und den Rückweg nach Hause. Allerdings nur für den direkten Weg. Wenn man einen kurzen Abstecher zum Spielplatz oder zum Supermarkt macht, benötigt man eine private Unfallversicherung. Diese sollten Eltern idealerweise bereits direkt nach der Geburt ihres Kindes abschließen. Denn ab dem Laufalter machen die Kleinen auch ihr Zuhause unsicher und es kann schnell zu einem Unfall daheim kommen. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt in der Regel nur die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen und Reha-Maßnahmen. Allerdings können auch Kinder durch einen Unfall mittel- bis langfristige Folgeschäden erleiden. In solchen Fällen kann die private Unfallversicherung für Entlastung sorgen. Sprechen Sie deshalb am besten direkt mit einem Experten, zum Beispiel einer Vermögensberaterin oder einem Vermögensberater der DVAG. Übrigens: All diese Regeln gelten auch für Schüler.
Weshalb ist die private Haftpflichtversicherung so wichtig? Unfälle, gerade im Straßenverkehr, passieren Kindern häufiger, als es Eltern lieb ist. Bei Schäden an Autos greift in der Regel die private Haftpflicht (der Eltern). Kinder haften für Unfälle im fließenden Straßenverkehr bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres gar nicht. Ausnahme: Im Alter zwischen sieben und zehn Jahren haften Kinder bei Vorsatz. Wenn das Kind auf dem Weg zur Schule beispielsweise mit dem Roller gegen ein abgestelltes Auto stößt, können Kinder ab dem siebten Lebensjahr haften. Aber nur dann, wenn die erforderliche Einsicht vom Entwicklungsstand her gegeben ist. Unabhängig davon stellt sich auch die Frage nach der Aufsichtspflicht der Eltern. Keine Sorge: Das heißt nicht, dass Eltern ihre Kinder immer begleiten müssen. Haben sie ihrem Kind das korrekte Verhalten im Straßenverkehr erklärt und den Weg zur Schule eingeübt, scheidet eine Aufsichtspflichtverletzung in der Regel aus, auch wenn sie zum Schadenzeitpunkt nicht dabei waren. Wenn dann auch dem Kind die nötige Einschätzung der Tragweite seiner Handlung fehlt, kann es unter Umständen sogar sein, dass keiner für den Schaden aufkommen muss. Andere Sachlage, gleiches Thema: Was passiert, wenn das Kind in der Kita etwas kaputt macht? Dann greift die Haftpflichtversicherung des Trägers. Das gilt übrigens auch, wenn ein Kind einem anderen beim Spielen zum Beispiel einen Pullover zerreißt. Es haften weder das Kind noch der Erzieher, sondern auch hier der Träger der Einrichtung.
Was mache ich, wenn doch etwas passiert? Wie so häufig gilt: Ruhe bewahren! Damit später kein Ärger entsteht, sollten Eltern folgende Punkte beachten:
Unfall melden: Egal, wie harmlos: Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung. Ansonsten kann es im späteren Verlauf Probleme geben.
Unterlagen aufbewahren: Gibt es einen Unfallbericht? Musste Ihr Kind vielleicht sogar ins Krankenhaus? Bewahren Sie solche Dokumente und medizinische Unterlagen auf, falls die Versicherung diese später noch benötigt.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt: Auch wenn es scheinbar ein kleiner Kratzer ist: Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Kinderarzt. Nur er kann erkennen, ob sich aus dieser Kleinigkeit nicht doch noch Langzeitschäden ergeben könnten.
Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Als Finanzcoaches helfen diese ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz „Früher an Später denken“ bieten sie in mehr als 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen seit über 45 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Das Familienunternehmen ist Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Mehr Informationen gibt es auf www.dvag.de oder via Twitter @DVAG (https://twitter.com/DVAG).
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