Frankfurt am Main (ots) –
14 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 29 Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer wurden heute/ am 05. April 2022 von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Frankfurt am Main überprüft. 27 Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz. Im Fokus standen dabei insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II sowie die Min-destarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz. Im Friseur-handwerk gilt, seit dem 1 Januar 2022, der gesetzliche allgemeine Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde.
Nach ersten Erkenntnissen ergab sich bei der Kontrollaktion des Hauptzollamtes Frankfurt am Main zwei mal der Verdacht auf Scheinselbständigkeit und in drei Fällen Hinweise auf Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz.
Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen.Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den beson-deren präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung dar-stellt.
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