Frankfurt am Main/Kaiserslautern/Kassel/Saarbrücken/Mainz/Wiesbaden (ots) –
Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main präsentiert für das Jahr 2021 ein erfolgreiches Ergebnis.
In 2.537 neu eingeleiteten Ermittlungsverfahren boten die Zollfahnderinnen und Zollfahnder der mittleren, schweren und Organisierten Zollkriminalität die Stirn. Dabei richteten sich die Ermittlungen in den Deliktsbereichen Betäubungsmittel, Verbrauchsteuern, Geldwäsche, Arznei- und Dopingmittel, dem Zoll- und Waffenschmuggel sowie Artenschutz gegen insgesamt 2.752 Tatverdächtige.
Durch die geleistete Arbeit der Frankfurter Zollfahnderinnen und Zollfahnder wurden durch die Gerichte 241 Jahre Freiheitsstrafen sowie Geldstrafen von über 316.000 Euro verhängt. Es konnten über 5,2 Tonnen Rauschgift, 14 Millionen unversteuerter Zigaretten sichergestellt sowie über 100 Haftbefehle und rund 350 Durchsuchungsmaßnahmen vollstreckt werden.
Weiterhin wurden Steuern in Höhe von 1.388.756 Euro festgesetzt, die der Allgemeinheit durch Steuerstraftaten zuvor vorenthalten wurden.
„Diese Ergebnisse bilden den Rahmen um die vielfältigen und komplexen Ermittlungstätigkeiten des Zollfahndungsdienstes ab. Besonders die erfolgreiche Bekämpfung von grenzüberschreitenden Waffen- und Betäubungsmittelstraftaten im „Darknet“ sowie auf anderen Kommunikationsplattformen stellt einen Tätigkeitsschwerpunkt des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main dar“, konstatiert Behördenleiterin Cosima Schmidt.
Im Einzelnen:
Stellvertretend für die zahlreichen Ermittlungserfolge des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main stehen die Identifizierung und Überführung mehrerer konspirativ im Darknet agierender Verkäufer, sogenannter Vendoren. Diese inserierten und verkauften illegale Betäubungsmittel, Waffen sowie Arzneimittel. Hierbei konnten u. a. 52.000 Tabletten zulassungspflichtiger, verschreibungspflichtiger und zum großen Teil nicht in Deutschland zugelassener Arzneimittel, zahlreiche Kilogramm verschiedener Rauschgiftarten sowie diverse verbotene Waffen dem illegalen Warenkreis entzogen werden.
Hand in Hand mit dem Einsatz gegen Cyberkriminalität geht die Bekämpfung der Geldwäsche durch das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main einher.
„Straftaten dürfen sich nicht lohnen – so lautet unsere klare Botschaft. Daher ist der Abschöpfung und Sicherung von Vermögen, das Tatverdächtige durch die Begehung von Straftaten erwirtschaftet haben, ein wichtiger Teil unserer Arbeit“, so Cosima Schmidt.
So haben Ermittler der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe (GFG) des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main und des Landespolizeipräsidiums Saarland beispielhaft in einem Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche u.a. mehr als 21 Kilogramm Gold, über 350 hochwertige Gold- bzw. Silbermünzen, fünf hochpreisige Oldtimer, wertvolle Briefmarken sowie 19 Bitcoins gesichert. Die beiden Hauptverdächtigen wurden verhaftet.
Zuvor hatten die Beschuldigten im großen Stil unerlaubt verschreibungspflichtige Arznei- und Dopingmittel sowohl im Inland als auch im europäischen Ausland vertrieben. Die Herkunft der inkriminierten Einnahmen von mindestens 3,8 Millionen Euro versuchten sie mittels eines weltweiten Firmennetzwerks zu verschleiern.
Dass die Frankfurter Zollfahnder nicht nur in der virtuellen Welt ermitteln, verdeutlicht die Sicherstellung von beachtlichen zwölf Millionen unversteuerten Zigaretten in der Nähe von Wetzlar im September 2021. Allein der geschätzte Steuerschaden für diese zwölf Millionen Zigaretten beträgt 2,1 Millionen Euro. Die Zuführung der illegalen Tabakwaren in den Wirtschaftskreislauf haben die Ermittler durch ihr Einschreiten erfolgreich verhindert.
Auszüge aus der Bilanz:
Verbrauchsteuern – Steuern für Deutschland:
Die Verbrauchsteuern stellen die bedeutendsten Einnahmen der Zollverwaltung dar und umfassen die sogenannten indirekten Steuern auf Genussmittel (Tabakwaren, alkoholische Getränke und Kaffee) sowie Energieerzeugnisse (Energieträger wie Mineralöl, Erdgas, Flüssiggas und Kohle) und elektrischen Strom.
Der illegale Handel mit diesen hochsteuerbaren Waren birgt durch die lukrativen, illegalen Gewinnaussichten ein enormes Betrugspotenzial. Dieses verursacht – neben erheblichen Steuerausfällen in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union – insbesondere auch Wettbewerbsverzerrungen. Bei Steuerstraftaten wie Steuerhinterziehung bzw. -hehlerei handelt es sich keinesfalls um hinnehmbare Kavaliersdelikte, sondern um Fälle, die der mittleren, der schweren und / oder der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind. Sie bedürfen einer konsequenten und effektiven Bekämpfung.
Durch das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main wurden im Jahr 2021 insgesamt 51 Ermittlungsverfahren in diesem Deliktsbereich geführt (2020: 62). Davon in 46 Fällen wegen des Handels und/oder Schmuggels von unversteuerten Tabakwaren.
Insgesamt über 14 Millionen unversteuerte Zigaretten wurden durch die Einsatzkräfte aus dem Verkehr gezogen. Dies entspricht einer Steigerung um nahezu dem Vierfachen im Vergleich zu 2020 und ist auf die enorme Einzelsicherstellung von 12 Millionen Zigaretten zurückzuführen.
Ein starker Anstieg um rund 230 Prozent, auf ca. 11.000 Kilogramm, ist ebenfalls bei den Sicherstellungszahlen von unversteuertem Wasserpfeifentabak zu verzeichnen. Hierbei wurden maßgeblich illegale Herstellungsbetriebe in Wohnräumen, Kellern und Lagerhallen durch die Frankfurter Zollfahnderinnen und Zollfahnder ausgehoben.
„Die Folgen der illegalen Herstellung und des Handels mit unversteuertem Wasserpfeifentabak enden nicht allein mit der Begehung von Steuerstraftaten. Oftmals erfolgt die Herstellung unter unhygienischen Bedingungen und birgt dadurch potenzielle gesundheitliche Risiken für den bzw. die Konsumenten“, so die Leiterin des Zollfahndungsamtes, Cosima Schmidt.
Betäubungsmittel – dem Rauschgift auf der Spur
Nach wie vor nimmt die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Schmuggels und illegalen Handels mit Betäubungsmitteln den zahlenmäßig größten Anteil der Ermittlungstätigkeit des Zollfahndungsamt Frankfurt am Main ein.
Die Beamtinnen und Beamten des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main, der Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER) aus Zoll und den Länderpolizeien Hessens, Rheinland-Pfalz und des Saarlands führten zollseitig insgesamt 1.744 Ermittlungsverfahren.
Verglichen mit den Zahlen aus 2020 bedeutet dies einen Verfahrenszuwachs um rund 50 Prozent. Hier schlagen sich u. a. die weiter zunehmenden Sicherstellungen von Postsendungen mit inkriminiertem Inhalt im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsamtes nieder.
Daneben kommt es durch umfangreiche und komplexe Ermittlungen zu größeren Aufgriffen an den Flughäfen, auf den Straßen sowie bei Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen.
Die Sicherstellungsmenge von kristallinem Methamphetamin („Crystal Meth“) steigerte sich von vier Kilogramm im Jahr 2020 auf 160 Kilogramm im Berichtszeitraum. Ein weiterer deutlicher Anstieg verzeichnen die Sicherstellungen von MDMA (ca. 108 Kilogramm) und sonstiger Methamphetamine (72 Kilogramm) um 374 und knapp 200 Prozent. Zudem zogen die Ermittler*innen rund 251 Kilogramm Amphetamin (Vorjahr 185 Kilogramm) aus dem Verkehr, während sich die Anzahl aufgefundener geschmuggelter Ecstasy-Tabletten um rund 60 Prozent reduzierte.
Bei den „klassischen“ Betäubungsmitteln bewegen sich die Aufgriffszahlen von Kokain im Jahr 2021 mit 438 Kilogramm weiterhin auf einem hohen Niveau. Ein erneuter starker Zuwachs der beschlagnahmten Schmuggelmengen auf 1.003 Kilogramm Marihuana (2020: 733 Kilogramm) und 2.955 Kilogramm der Kaudroge Khat (2020: 1.673 Kilogramm) ist zu verzeichnen.
Ähnlich verhält es sich bei Opium und Heroin, deren Ausgangstoffe aus dem Schlafmohn gewonnen werden. Hier sicherten die Fahnder*innen rund 35 Kilogramm Opium (2020:0,053 Kilogramm) und mit 39 Kilogramm Heroin rund 20 Kilogramm mehr als in 2020.
Neben den hier aufgeführten Sicherstellungsmengen führten Ermittlungen zur Aufdeckung des Handels mit weiteren zusätzlichen 375 Kilogramm Heroin, 138 Kilogramm Opium, 255 Kilogramm Kokain, 1.580 Kilogramm Marihuana und 306 Kilogramm Haschisch.
„Für eine effektive und zielführende Bekämpfung der grenzüberschreitenden Betäubungsmittelkriminalität ist die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland essenziell, deshalb stehen wir untereinander in Austausch und leisten unseren Beitrag zu einem gelingenden Ganzen“, so Cosima Schmidt, Leiterin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.
Verbote und Beschränkungen sowie Zölle – Einsatz für die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung
Einen weiteren großen Anteil nehmen die eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Bereich der sonstigen Verbote und Beschränkungen mit 480 Fällen ein, die vor allem die Fachgebiete Waffen, Doping- und Arzneimittel, Artenschutz und gewerblicher Rechtsschutz umfassen.
Im Bereich der Doping- und Arzneimittelkriminalität ist die Anzahl der im Jahr 2021 eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Vergleich zum Vorjahr um über 50 Prozent gestiegen. Durch die Zollfahnderinnen und Zollfahnder wurden über 130.000 Tabletten verschreibungspflichtiger oder nicht zugelassener Arzneimittel, über 90.000 Tabletten Dopingmittel sowie rund 76 Kilogramm Arznei- und sieben Kilogramm Dopingmittel in Pulverform aus dem Verkehr gezogen.
„Wir leisten mit unseren Ermittlungen im Bereich der Verbote und Beschränkungen einen erheblichen Beitrag zum Schutz und zur Sicherheit der Bevölkerung, indem illegale und ungeprüfte Waren aus dem Verkehr gezogen werden“, so Cosima Schmidt, Leiterin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.
Weiterhin wurden im letzten Jahr 140 erlaubnispflichtige Schusswaffen und 183 andere verbotene Waffen, wie zum Beispiel Wurfsterne, etc. sichergestellt. Die außergewöhnlich hohe Anzahl einbehaltener Munition (107.931 Stück) erklärt sich mit Transitsendungen, bei denen entsprechende waffenrechtliche Genehmigungen nicht eingehalten wurden.
Im Deliktsbereich der Zölle ist eine Steigerung der Ermittlungsverfahren um 50 Prozent zu verzeichnen. Der hier festgesetzte Steuerschaden durch Nichtanmeldung von maßgeblich hochpreisigen Luxusgütern wie Schmuck oder Uhren, beläuft sich auf über 1,1 Millionen Euro. Der durch die Ermittlungen belegte zusätzliche Steuerschaden beläuft sich auf rund 1,34 Millionen Euro.
Zusatzinformationen
Das facettenreiche Aufgabenspektrum des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main umfasst als eines von acht Zollfahndungsämtern in Deutschland die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität, der Organisierten Kriminalität sowie die Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten im Bereich der Verbrauchsteuern und hinterzogenen Einfuhrabgaben. Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main ermittelt ebenso bei grenzüberschreitenden Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Waffen, Sprengstoffen, Arznei- und Dopingmitteln, Produktpiraterie sowie Artenschutz.
Der hiesige örtliche Zuständigkeitsbezirk umfasst geschätzt eine Fläche von 52.208 Quadratkilometern mit 12,535 Millionen Einwohnern und erstreckt sich von Ludwigshafen bis zur nordrheinwestfälischen Grenze sowie von Belgien/Luxemburg/Frankreich bis nach Aschaffenburg, Thüringen, Paderborn und Göttingen.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Pressesprecherin
Carina Orth
Telefon: 069/50775-133
E-Mail: presse@zfaf.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots