Berlin (ots) –
Wenn es um das Thema Energieeffizienz geht, fühlen sich viele Haus- und Wohnungseigentümer verunsichert. Was ist sinnvoll? Und was ist inzwischen Pflicht? Sebastian Dittmar ist Schornsteinfegermeister in Berlin und Experte für Energieausweise und technische Feuerungsanlagen. Im Folgenden hat er verraten, was es für Eigentümer zu wissen gilt.
Um den Klimaschutz voranzutreiben, erlässt die Bundesregierung neue Gesetze und Verordnungen wie beispielsweise das Gebäudeenergiegesetz, das im Januar 2024 in Kraft treten soll. Es gab viel Streit um dieses Gesetz und die Debatte führte bei den Haus- und Wohnungseigentümern zu anhaltenden Irritationen. „Ich kann die Ängste der Eigentümer nachvollziehen, denn wir haben ein klares Informationsdefizit“, sagt Sebastian Dittmar, Experte für Brandschutz, Energieeinsparung und Umweltschutz. „Das Thema ist allerdings auch komplex.“
„Wer Sicherheit gewinnen möchte, sollte sich an seinen zuständigen Schornsteinfeger, an die Verbraucherzentrale oder einen Experten der EEE-Liste wenden“, fährt Sebastian Dittmar fort. „Im Vorfeld einer Sanierung kommen die Eigentümer ohnehin nicht daran vorbei.“ Der Schornsteinfegermeister hat sich bereits 2014 selbstständig gemacht und bietet in Berlin von der Ausstellung von Energieausweisen bis zur Fördermittelberatung alles um das Thema Energieeffizienz an. An dieser Stelle beantwortet er einige Fragen, die ihm bei seiner Tätigkeit immer wieder gestellt werden.
Wozu wird der Energieausweis benötigt?
Ein Energieausweis wird für den Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses zur Pflicht, wenn es um Vermietung oder Verkauf oder die Anschlussfinanzierung bei der Bank geht. Er wird zudem für die Berechnung der CO2-Steuer herangezogen und spielt eine wichtige Rolle bei der Einstufung in die unterschiedlichen Kategorien des Mietspiegels. Da der Energieausweis eine Liste möglicher Einsparpotenziale enthält, kann dadurch abgeleitet werden, wie groß der energetische Sanierungsbedarf des Gebäudes besteht und ob sich der Kauf der jeweiligen Immobilie lohnt.
Welche Arten eines Energieausweises gibt es und welche Angaben sollten beachtet werden?
Grundsätzlich kann immer ein Bedarfsausweis für ein Wohngebäude ausgestellt werden. Dabei wird mithilfe einer Checkliste alle gebäuderelevanten Daten vom Eigentümer oder Energieberater vor Ort erfasst. Auf Grundlage der erfassten Daten wird dann mithilfe eines Programmes ein Energieausweis ausgestellt. Das Programm berücksichtigt unter anderem folgende Parameter: Baujahr des Gebäudes, die Wohnfläche, Aufbau der Fassade, Art des Fenster, Art und Form des Daches, die Kellerdecke, Art der Beheizung, Art der Warmwasseraufbereitung sowie Anteil der erneuerbaren Energien.
Durch die unterschiedliche Erfassung beziehungsweise den Kenntnisstand vom Eigentümer oder Energieberater fallen die Ergebnisse der Energieausweise unterschiedlich aus. Dementsprechend hat der Gesetzgeber darauf reagiert, dass ein Energieausweis maximal ein überschlägige Darstellung des energetischen Zustandes darstellen kann und bei energetischer Sanierung eine Energieberatung vor Ort von einem EEE-Experten erfolgen sollte. Diese Leistung wird derzeit bis zu 80 Prozent gefördert.
Die zweite Art eines Energieausweises ist ein Verbrauchsausweis. Dieser darf nur ausgestellt werden, wenn das Gebäude nach 1977 errichtet wurde und mehr als fünf Wohneinheiten aufweist. Dabei müssen nur folgende Daten vom Eigentümer vom Energieberater erfasst werden: Adresse der Liegenschaft, Baujahr, Gebäude, Baujahr, Anlagentechnik, die letzten drei Verbrauchsabrechnungen für Heizung und Warmwasser und gegebenenfalls der Anteil erneuerbarer Energien. Dieser Ausweis ist in der Regel einfacher und genauer, weil die tatsächlichen Verbräuche für Heizung und Warmwasser berücksichtigt werden.
Wann kann ich den Energieausweis selber online beantragen und wann sollte ich einen Energieberater oder Experten einschalten?
Immobilienmakler, Immobilienverwalter oder Verwalter eigener Immobilien können den Verbrauchsausweis (einfachen Energieausweis) online selbst beantragen. Bei Auswahl des Dienstleisters sollte dennoch darauf geachtet werden, dass der Support per Telefon oder E-Mail von einem Experten erfolgt und dieser beim DIBT registriert wird. Sollte bei Erfassung keine Bilder wie beispielsweise Gebäudefotos oder Fotos zur Anlagentechnik abgefragt werden, ist davon auszugehen, dass keine Plausibilitätsprüfung gemacht und man selbst die volle Verantwortung bei Falscheingaben übernimmt. Werden die Kriterien erfüllt, können wertvolle Ressourcen an Zeit und Geld eingespart werden.
Liegt kein Energieausweis vor oder ist nur bedarfsorientierter Energieausweis möglich, empfiehlt sich grundsätzlich die Beauftragung eines Energieberaters, um bei Vermietung und Verkauf keine unangenehmen Rückfragen von Mietern und Eigentümern zu bekommen und auf Energieberater verweisen zu können. Zur Beauftragung eines Energieausweises eignen sich in der Regel die zuständigen Schornsteinfeger sowie die Experten der EEE-Liste.
Was lässt sich aus den Angaben ablesen?
Die Kennzahlen des Energieausweises haben unmittelbare Auswirkungen auf den Eigentümeranteil an der CO2-Steuer und die Höhe der Miete, die gemäß Mietspiegel verlangt werden kann. Da der momentane Sanierungsstand erkennbar ist, haben die Angaben darüber hinaus Einfluss auf den Verkaufspreis einer Immobilie. Für den Käufer lassen sich aus den Hinweisen zum Handlungsbedarf eben leicht die auf ihn zukommenden Kosten abschätzen.
Wann ist ein Haus für den Einbau einer Wärmepumpe geeignet?
Die Hinweise zur energetischen Sanierung führen in der Regel zu weiteren Fragen. Gegenwärtig gibt es bei den Wärmepumpen einen besonders hohen Informationsbedarf. Unter welchen Voraussetzungen lohnt sich der Einbau also? Die Antwort ist natürlich von der Entwicklung der Stromkosten und der Art der Energieerzeugung abhängig. Prinzipiell sollte man festhalten, dass sich eine Wärmepumpe nur lohnt, wenn das Baujahr nach der Jahrtausendwende liegt oder der energetische Sanierungsstand schon erlaubt. Wenn beispielsweise das Gebäude bereits eine Fassadendämmung, neue Fenster und ein modernes Dach hat, kann davon ausgegangen werden, dass der Einbau einer Wärmepumpe auch im Bestand möglich ist.
„Meine Tätigkeit in der Berliner Innenstadt zeigt mir im Übrigen, dass bei Neubauten momentan häufig auf Hybridanlagen gesetzt wird“, erklärt Sebastian Dittmar. „Bei dieser Kombination aus Wärmepumpe und Brennheizung übernimmt die Wärmepumpe meist die Heizleistung und das Brennwertgerät die Warmwasseraufbereitung. An den kalten Tagen kann der Brennwertkessel allerdings auch zusätzlich die Heizleistung übernehmen.“
Lohnt sich ein Fernwärmeanschluss?
„Auch diese Frage kann ich durch meine Erfahrung mit der Berliner Innenstadt klar beantworten“, so der Experte weiter. „Der Fernwärmeanschluss lohnt sich, wenn er bereits anliegt und lediglich von Zentralheizung auf Fernwärme umgestellt werden muss. Sind in den Häusern Gasetagenheizungen vorhanden, sollte im Vorfeld ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden, um eine erste Entscheidungsgrundlage für die Eigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft zu haben.“
Sie sind Haus- oder Wohnungseigentümer und suchen einen Ansprechpartner für die Ausstellung von Energieausweisen und die technische Beratung bei Feuerungsanlagen? Melden Sie sich jetzt bei Sebastian Dittmar (https://www.sebastian-dittmar.de/) und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch!
Pressekontakt:
Sebastian Dittmar
Email: schornsteinfeger.dittmar@gmail.com
Webseite: https://www.sebastian-dittmar.de/