POL-OF: Narrenfreiheit gilt nicht im Straßenverkehr: Polizei kontrolliert verstärkt

Südosthessen (ots) –

(lei) Die närrischen Tage gehen in die heiße Phase über, überall nimmt die Zahl der Faschingsveranstaltungen und Partys zu und zahlreiche Umzüge laufen durch die Straßen der Städte und Gemeinden.

Auch das Polizeipräsidium Südosthessen hat sich auf die Faschingszeit gut vorbereitet. In den folgenden Tagen und bis mindestens Aschermittwoch werden die Beamtinnen und Beamten im gesamten Zuständigkeitsbereich wieder verstärkt Kontrollen vornehmen, vor allem im Straßenverkehr. Bei den Überprüfungen, die sowohl mobil als auch stationär durchgeführt werden, achten die Ordnungshütenden insbesondere auf alkohol- und drogenbeeinflusste Fahrer. Anlassbezogen werden die Uniformierten auch ihre Präsenz in den Bereichen rund um Feierlichkeiten, Umzüge und Veranstaltungen erhöhen. Selbstverständlich stehen sie dabei auch für Fragen zur Verfügung.

Damit alle sicher zu den jeweiligen Veranstaltungen und auch wieder nach Hause kommen, appelliert die Polizei an die Umsichtigkeit und Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden und gibt einige Ratschläge:

– Alkohol oder andere Drogen am Steuer sind tabu: Selbst bei
vermeintlich geringen Mengen ist die Reaktionsfähigkeit
beeinträchtigt. Das gilt im Übrigen nicht nur für Auto- sondern
auch für Fahrrad-, Pedelec- oder E-Scooter Fahrer.

– Öffentliche Verkehrsmittel als sichere Alternative: Wer
unterwegs feiert, sollte das Auto stehen lassen und lieber auf
Bus und Bahn setzen, um sicher hin und zurück zu kommen. Klären
Sie am besten vorher, wie Sie später nach Hause kommen.

– Restalkohol nicht unterschätzen: Auch nach einer
feucht-fröhlichen Nacht kann der Körper noch Restalkohol im Blut
haben. Pro Stunde baut der Körper etwa 0,1 bis 0,2 Promille ab.
Es lohnt sich, dies auch am Morgen danach zu bedenken, bevor man
sich hinter das Steuer setzt.

– Mögliche Konsequenzen bei Alkoholfahrten: Die Promillegrenze
liegt zwar bei 0,5, doch bereits ab 0,3 Promille kann eine
strafrechtlich relevante Trunkenheitsfahrt vorliegen, wenn eine
Gefährdung des Verkehrs vorliegt. Wer mit 0,5 Promille erwischt
wird, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, einem
Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten und 2 Punkten in Flensburg
rechnen. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig –
hier drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und eine hohe
Geldstrafe. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt sogar eine
0,0-Promille-Grenze. Wird diese überschritten, verlängert sich
die Probezeit, es müssen ein Aufbauseminar und ein Bußgeld
gezahlt werden.

– Kostüm am Steuer? Autofahren im Kostüm ist grundsätzlich
erlaubt, solange Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit nicht
eingeschränkt sind, das Gesicht nicht verdeckt wird und
geeignetes Schuhwerk getragen wird – andernfalls drohen 60 Euro
Bußgeld. Bei einem Unfall droht zudem ein möglicher Verlust des
Versicherungsschutzes. Im Zweifel sollte das Kostüm erst vor Ort
angezogen werden.

„Wir wollen dazu beitragen, dass alle möglichst sicher durch die Jeckenzeit kommen. Jede und jeder kann selbst dazu beitragen, vor allem im Straßenverkehr. Ausgelassen feiern und trotzdem sicher unterwegs sein schließen sich nicht aus. Bei Alkohol am Steuer hört der Spaß aber auf“, sagt Polizeisprecher Thomas Leipold. „Wir werden darauf ein besonderes Augenmerk legen und Verstöße konsequent zur Anzeige bringen. Fasching feiern ja, aber nicht auf Kosten der Sicherheit.“

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
– Pressestelle –
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63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 – 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) – 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) – 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) – 1212 oder 0152 / 066 23109
Maximilian Edelbluth (me) – 1213 oder 0160 / 96487309

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