POL-OF: Mit Sicherheit ins neue Jahr: Polizeipräsidium Südosthessen verstärkt Präsenz in der Silvesternacht und setzt auf verantwortungsvolles Feiern

Südosthessen (ots) –

(lei) Raclette-Essen, „Dinner for One“ oder gemeinsam mit Freunden feiern – gewohnte Rituale gehören für viele zum Jahreswechsel dazu. Auch das Polizeipräsidium Südosthessen hat eine eigene Routine für den letzten Tag des Jahres entwickelt. Wie auch in den vergangenen Jahren wird die Polizei in der Silvesternacht 2025/2026 mit einem erhöhten Kräfteansatz im Einsatz sein, um für die Sicherheit der Menschen, die den Jahreswechsel friedlich feiern möchten, zu sorgen und die Einhaltung der Regeln zu überwachen.

Der Jahreswechsel wird auch in unserer Region von einer Vielzahl an Feierlichkeiten begleitet – von großen, kommerziellen Veranstaltungen über private Feiern bis hin zu unkoordinierten, spontanen Zusammenkünften auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Besonders letztere bergen aufgrund der Menschenansammlungen, fehlender technischer Sperren und unkontrollierter Zugangsmöglichkeiten besondere Risiken. Hinzu kommt, dass auch in diesem Jahr wieder mit eventorientierten Personen und dem unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik sowie einem erhöhten Straftatenaufkommen im öffentlichen Raum zu rechnen ist.

„Unser Einsatz zielt darauf, ab Menschen und Sachwerte zu schützen und Straftaten zu verhindern“, erklärt Polizeipressesprecher Thomas Leipold. „Gemeinsam mit unseren Sicherheitspartnern, wie den Kommunen und der Bundespolizei, sind wir auch in dieser Silvesternacht besonders präsent und jederzeit für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar.“

Das Polizeipräsidium Südosthessen wird mit Unterstützung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz und vielfach in Kooperation mit den kommunalen Ordnungsbehörden eine verstärkte Präsenz auf den Straßen zeigen. Besonders frequentierte Bereiche, wie die Innenstädte und traditionelle Treffpunkte, an denen sich Menschenmengen versammeln, stehen im Fokus dieser Maßnahmen.

„Die Städte und Gemeinden in unserem Zuständigkeitsbereich sollen in der Silvesternacht Orte des Feierns und fröhlicher Zusammenkünfte sein. Die große Mehrheit der Feiernden identifiziert sich damit und hält sich an die Regeln“, so Leipold weiter. „Für diejenigen, die jedoch Straftaten begehen oder Chaos verursachen wollen, haben wir keinen Platz. Entsprechend entschlossen werden unsere Einsatzkräfte einschreiten und gegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vorgehen.“ Dabei setzt die Polizei auf bewährte Instrumente wie Platzverweise, Sicherstellungen oder auch Videoaufnahmen, etwa durch Videoschutzanlagen oder BodyCams.

Auch im Hinblick auf Angriffe gegen Einsatzkräfte, wie etwa bei den gewalttätigen Ausschreitungen in Obertshausen beim Jahreswechsel 2024/2025 (wir berichteten) stellt Leipold eines deutlich heraus: „Angriffe gegen Einsatzkräfte sind ein absolut inakzeptables Verhalten und werden konsequent verfolgt. Ganz gleich, ob es sich dabei um Polizeibeamte, Feuerwehrleute oder Rettungskräfte handelt, solchen Taten begegnen wir mit einer Null-Toleranz-Strategie“, erklärt er. Mit diesem Ansatz ist es auch gelungen, im Nachgang zu den Vorfällen in Obertshausen in der letztjährigen Silvesternacht insgesamt 21 Tatverdächtige zu ermitteln.

Unabhängig davon haben Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei an Silvester für gewöhnlich mehr zu tun als in anderen Nächten, oft aufgrund von leichtsinnigem Umgang mit Krachern, Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen oder Alkoholeinfluss – gerade, wenn viele auf den Straßen unterwegs sind und aufeinandertreffen. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder kleinere und größere Brände, die gelöscht werden mussten, zu versorgende Verletzungen, die auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren oder Streitigkeiten, bei denen interveniert werden musste.

Um vor allem beim Abbrennen der beliebten Böller sicher durch die Silvesternacht zu kommen gibt die Polizei einige wichtige Tipps, die Sie beachten sollten:

– Zünden Sie Raketen und Knaller ausschließlich im erlaubten
Zeitraum (31. Dezember und 1. Januar) und nur dort, wo keine
Personen- oder Sachschäden drohen.
– Achten Sie bei Ihrem Silvester-Feuerwerk auf die BAM-Zulassung
(Bundesamt für Materialforschung und -prüfung; www.bam.de).
Verwenden Sie keine Billigimporte und auf gar keinen Fall
selbstgebaute Präparate.
– Feuerwerk der Kategorie F1 („Tischfeuerwerk“) darf durch
Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie
F2 („Böller“ und Silvesterraketen) erst ab 18 Jahren.
– Mit Raketen niemals auf Menschen oder Tiere zielen oder diese
aus der Hand starten lassen.
– Schließen Sie alle Türen und Fenster und entfernen Sie brennbare
Gegenstände von Balkonen oder Terrassen, damit diese durch
verirrte Raketen nicht entzündet werden können!
– Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien! Für spezielle
Tischfeuerwerke benutzen Sie eine feuerfeste Unterlage und
achten darauf, dass sie nicht in der Nähe von leicht
entzündbaren Stoffen abgebrannt werden.
– Vorsicht bei Blindgängern! Diese auf keinen Fall ein zweites Mal
zünden.
– Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände! Lassen Sie Ihre
Kinder nicht unbeaufsichtigt und sprechen Sie vorab über die
Gefahren.

Insbesondere Eltern sind hier in der Pflicht, darauf zu achten, dass ihre Kinder die geltenden rechtlichen Bestimmungen einhalten. Dabei ist es wichtig, dass die Erziehungsberechtigten mit einem guten Beispiel vorangehen und beispielsweise auch nur in Deutschland geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper kaufen.

Aus Gründen des Brandschutzes und der Sicherheit greift ein gesetzliches Verbot zum Zünden von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen. Gemäß der seit 2009 bundesweit geltenden Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§ 23) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände demnach in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie etwa Fachwerkhäusern generell verboten.
Die Stadt Gelnhausen legt beispielsweise einen Mindestabstand von 200 Metern zu diesen Gebäuden fest, der sowohl für die Kernstadt als auch für die Stadtteile gilt, in denen Fachwerkhäuser stehen.
Auch die Stadt Hanau mit vielen historischen Gebäuden, insbesondere in den Altstadtbereichen, weist auf diese Regelung hin.
In Seligenstadt (Kreis Offenbach) etwa gilt, dass in der gesamten Seligenstädter Altstadt kein Feuerwerk gezündet werden darf.
Bürgerinnen und Bürger sollten sich daher vorab darüber informieren, ob an ihrem Aufenthaltsort ein Feuerwerksverbot besteht.

Zudem verbietet das Waffengesetz seit dem 31.10.2024 bundesweit das Führen sämtlicher Messer bei öffentlichen Veranstaltungen. Gesetzliche Regelungen untersagen auch das Mitführen im Bus und Bahnverkehr. Abgesehen davon ruft die Polizei dazu auf, grundsätzlich keine Waffen mitzuführen.

„Wir appellieren mit Blick auf die ohnehin umfassende und vielfältige Belastung aller Einsatzkräfte zu verantwortungsvollem Feiern. Alle Bürgerinnen und Bürger können durch Rücksicht und Respekt dazu beitragen, dass es ein friedlicher Jahreswechsel wird. Das erleichtert auch allen Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und dem Rettungsdienst die Arbeit“, sagt Leipold.

Hinweis für Medienschaffende: Das Polizeipräsidium Südosthessen wird am Neujahrstag zum bis dahin bekannten Einsatz- und Kriminalitätsgeschehen in der Silvesternacht in einer Pressemitteilung berichten.

Das Polizeipräsidium Südosthessen wünscht allen einen sicheren Jahreswechsel und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2026!

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
– Pressestelle –
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 – 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) – 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) – 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) – 1212 oder 0152 / 066 23109
Maximilian Edelbluth (me) – 1213 oder 0173 / 5636097

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