Bischofsheim/Ginsheim-Gustavsburg (ots) –
Nach mehreren Eigentumsdelikten im Juni, unter anderem Einbrüche in Wohnungen und Geschäfte (wir haben teils berichtet), können die Ermittlerinnen und Ermittler des Rüsselsheimer Einbruchskommissariats K 21/22 nun einen Fahndungserfolg vermelden. Neben den Einbrüchen werden den Tätern auch Fahrraddiebstähle zur Last gelegt. In der Nacht zum Dienstag (02.07.) wurden schlussendlich sieben Geschäfte in Bischofsheim aufgebrochen und ein Transporter entwendet.
Im Rahmen der intensiv geführten Ermittlungen ergab sich anschließend ein Tatverdacht gegen einen 22 Jahre alten Mann, der bereits in der Vergangenheit wegen Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten war. In der Nähe seiner Wohnung in Rüsselsheim entdeckten die Beamten den zuvor in Bischofsheim mit Originalsschlüssel entwendeten Transporter. Die Ermittler nahmen anschließend im Rahmen der weiteren polizeilichen Maßnahmen den 22-Jährigen, einen weiteren 21 Jahre alten Verdächtigen und eine 20-jährige Frau vorläufig fest. Bei dem 21-Jährigen fanden die Ordnungshüter den Fahrzeugschlüssel des gestohlenen Fahrzeugs.
Bei einer auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt beantragten richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung wurden durch die Polizei zahlreiche Gegenstände aufgefunden, bei denen es sich augenscheinlich um erbeutetes Diebesgut handelte. Zudem wurden Kleidungsstücke gefunden, die von den Verdächtigen bei Tatbegehungen getragen wurden. In der Wohnung konnten auch Waffen in Form eines Teleskopschlagstocks, ein Pfefferspray, ein Klappmesser sowie Tatwerkzeug gefunden werden. Im entwendeten Transporter fanden die Polizisten zudem noch zwei hochwertige E-Bikes, die bereits Straftaten zugeordnet werden konnten.
Die beiden 21 und 22 Jahre alten Männer wurden am Mittwoch (03.07.) einem Haftrichter vorgeführt. Es erging Haftbefehl. Sie wurden in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die 20 Jahre alte Frau wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Kriminalpolizei prüft nun, ob die Tatverdächtigen noch für weitere gleichgelagerte Straftaten in Betracht kommen. Die Ermittlungen dauern an.
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