Sarstedt (ots) –
Viele Investoren im Immobilienmarkt übersehen eine attraktive Rechtsform: die Immobiliengenossenschaft. Während die GmbH oder GbR oft als Standardoptionen gelten, bietet die Genossenschaft einzigartige Vorteile, die sie besonders für nachhaltige und gemeinschaftliche Immobilienprojekte interessant macht.
„Diese Rechtsform basiert auf Kooperation und gegenseitiger Unterstützung und bietet dabei nicht nur steuerliche Anreize, sondern auch eine erhöhte Sicherheit und Stabilität“, erklärt Björn Erhard. Er ist Experte für Genossenschaftsgründung und Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e.V. Nachfolgend verrät er, was hinter der Rechtsform wirklich steckt.
Rechtliche Grundlagen der Immobiliengenossenschaft
Die Grundzüge einer jeden Genossenschaft werden gesetzlich in Paragraf 1 Absatz 1 des Genossenschaftsgesetzes geregelt. Dort heißt es: „(1) Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (Genossenschaften), erwerben die Rechte einer ‚eingetragenen Genossenschaft‘ nach Maßgabe dieses Gesetzes.“
Daraus lassen sich die Grundzüge dieser Rechtsform ableiten: Als Gesellschaft stellt jede Genossenschaft eine juristische Person dar und profitiert unter bestimmten Umständen von denselben Vorteilen, beispielsweise einer Gewerbesteuerbefreiung. Da die Mitgliederzahl nicht geschlossen ist, können Mitglieder bei Einhaltung der jeweiligen Vorgaben beliebig ein- und austreten. Die Zwecke einer Genossenschaft sind klar definiert und müssen den Mitgliedern dienen. Die Betonung des „gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs“ unterstreicht diese Ausrichtung noch einmal auf besondere Weise.
Vorteile der Immobiliengenossenschaft für Investoren
Genossenschaften bieten einige attraktive Vorteile für Investoren. So können sie zur Steueroptimierung herangezogen werden. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, Steuerreduzierungen durch erweiterte Gewerbesteuerkürzungen zu erwirken. Darüber hinaus erweist sich die Übertragung von Genossenschaftsanteilen als günstig, weil diese zum Nennwert bewertet werden. So kann die Höhe der Erbschafts- oder Schenkungssteuer reduziert werden. Hinzu kommt eine hohe Vermögensabsicherung innerhalb der Genossenschaft. Die Anteile sind vor Zugriffen Dritter oder Pfändungen geschützt. Bei anderen Rechtsformen, beispielsweise der Kapitalgesellschaft, können Gläubiger hingegen auf das komplette Unternehmensvermögen zugreifen.
Ein weiterer Vorteil ist die Flexibilität der Genossenschaft. Das bezieht sich sowohl auf die Mitglieder, die ohne notarielle Beteiligung ein- und aussteigen können, als auch auf die Kapitalbeteiligung, die unkompliziert angepasst werden kann. Sollte ein kompletter Rückzug aus der Genossenschaft gewünscht werden, können die Anteile zum Nennwert zurückgegeben werden. Nicht zuletzt bietet eine Genossenschaft ein hohes Maß an Anonymität. Die Mitglieder werden intern verwaltet, lediglich der Vorstand und Mitglieder mit einer Kapitalbeteiligung von über 25 Prozent oder Stimmrecht müssen im Transparenzregister angegeben werden. Das garantiert bei Bedarf Diskretion bei Investitionen.
Unterschied zu anderen Rechtsformen
Der große Unterschied zu anderen Rechtsformen ist die Anteilsbewertung am Nennwert, die aufgrund der nicht geschlossenen Mitgliederzahl zustande kommt. Das bedeutet: Wer 100 Euro in die Genossenschaft investiert, bekommt bei seinem Austritt 100 Euro zurück, egal, ob dies nach zehn Tagen, Monaten oder Jahren der Fall ist. Auch im Todesfall oder bei der Übertragung der Anteile ist immer nur der Nennwert ausschlaggebend. Gerade deshalb ist die Vermögensübertragung in der Genossenschaft so unkompliziert, und selbst die Aufnahme minderjähriger Mitglieder wird durch diesen Umstand ermöglicht.
Ansehen von Genossenschaften
Genossenschaften sind politisch erwünscht und genießen besonderes Ansehen, mit dem weitere Förderungen einhergehen. So können sie über verschiedene Förderbanken wie die IBB in Berlin oder die KfW günstige oder sogar kostenlose Darlehen für die Schaffung von Wohnraum oder den Bestandserwerb von Immobilien erhalten. Darüber hinaus gelten Genossenschaften seit 2016 als immaterielles Weltkulturerbe der UNESCO, was ihren Wert für die Gesellschaft und ihr Ansehen in der Bevölkerung unterstreicht.
Über Björn Erhard:
Björn Erhard, Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e.V., ist Experte für Genossenschaften. Als erfolgreicher Unternehmer suchte er nach einer Möglichkeit, die Übergabe seines Unternehmens an seine Kinder sicher und steuerfrei zu gestalten. Dabei stieß er auf die Genossenschaft als Lösung. Heute unterstützt er als Unternehmensberater mit seinem Team Gründer bei der Gründung von Genossenschaften und begleitet sie bis zum Erfolg. Er setzt sich dafür ein, die Vorteile dieser Unternehmensform in der Unternehmerwelt bekannter zu machen. Mehr Informationen dazu unter: https://xn--bjrnerhard-fcb.de/
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