Gießen (ots) –
Mehr als 100 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Gießen haben am vergangenen Samstag im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Gastronomiebetriebe überprüft. Sie wurden von Prüfern und Steuerfahndern der örtlichen Finanzämter unterstützt.
Insgesamt erhielten 51 Gaststätten, Restaurants und Imbisse in Nord-, Ost- und Mittelhessen unangemeldeten Besuch von den Schwarzarbeitskontrolleuren.
Überprüft wurden die Beschäftigungsverhältnisse von insgesamt 270 Angestellten vor Ort. Bei weiteren 91 erfolgte eine Überprüfung in den Geschäftsunterlagen.
„Wir legen bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit auch ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie.“, so Michael Bender, Pressesprecher des Hauptzollamtes Gießen.
Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug sowie die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und die korrekte Zahlung des Mindestlohns“ so Bender.
Bereits vor Ort ergaben sich etliche Hinweise auf illegale Ausländerbeschäftigung, Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (vor allem Aufzeichnungspflichten), fehlende Anmeldungen zur Sozialversicherung sowie Anhaltspunkte auf Leistungsbetrug.
Bei 14 Personen besteht der Verdacht auf illegalen Aufenthalt. Hier erfolgten vorläufige Festnahmen bzw. Überstellungen an die zuständigen Ausländerbehörden.
Gegen die Arbeitgeber wurden Ermittlungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung aufgenommen.
Gegen zwei Personen lagen Haftbefehle zur Vollstreckung vor.
Insgesamt wurden bislang 26 Ordnungswidrigkeitsverfahren und 26 Strafverfahren eingeleitet.
Mindestlohunterschreitungen ergaben sich dem ersten Anschein nach nur wenige.
Es schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an, um die vor Ort erhobenen Daten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie weiteren Geschäftsunterlagen abgeglichen werden.
„In dieser personalintensiven Branche mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen werden immer wieder Verstöße festgestellt. Auch diese Prüfungen haben dies gezeigt“, so Michael Bender, Pressesprecher des Hauptzollamtes Gießen.
Zusatzinformation:
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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