Frankfurt am Main (ots) –
Eine Feststellung von 101.119,50,- Euro gelang Einsatzkräften in den Abendstunden des 10. Oktober 2023 einer mit der Bekämpfung der Geldwäsche schwerpunktmäßig betrauten Kontrolleinheit des Hauptzollamt Frankfurt am Main. Im Rahmen von Kontrollmaßnahmen am Flughafen Frankfurt am Main wurde kurz vor dem Besteigen eines Passagierflugzeuges nach Bangkok / Thailand eine in Deutschland lebende thailändische Staatsangehörige am Abfluggate kontrolliert. Dabei stellten die Zöllner/-innen an den Nähten von zwei im Handgepäck mitgeführter leeren Geldbörsen Unregelmäßigkeiten fest. Nach Auftrennung der Nähte der Geldbörsen wurden eingenäht im Innenfutter der überwiegende Teil der festgestellten Banknoten aufgefunden.
Das geschmuggelte Bargeld wurde aufgrund von Annahmegründen für Geldwäsche sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen führt die Facheinheit Geldwäsche des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main. Der 50-jährigen Reisenden droht ein fünfstelliges Bußgeld wegen Versto-ßes gegen die Barmittelanmeldepflicht.
„Europaweit sind Drittlandreisende verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der Europäischen Union anzumelden. Im vorliegenden Fall hat die Dame das Geld nicht nur nicht angemeldet, sondern die Noten sogar in einem kreativen Ver-steck verstaut“, so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots