HZA-F: Zoll am Frankfurter Flughafen verhindert Schmuggel von 8,9 kg Wasserpfeifentabak im Reiseverkehr – teilweise versteckt in Kaffee- und Nussverpackungen

Frankfurt am Main (ots) –

Am 09. Januar kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das Gepäck von Reisen-den eines Fluges aus dem Libanon im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren. Auf dem Röntgenbild zweier Koffer eines Reisenden waren Unregelmäßigkeiten zu erkennen. Der Beamte ließ daher die beiden Gepäckstücke öffnen und stellte darin sieben Kaffeeverpackungen und eine Nussverpackung fest. Da sich der „Kaffee“ weder wie Bohnen, noch wie Pulver anfühlte öffnete er eine der Verpackungen. Zum Vorschein kam dann allerdings kein Kaffee, sondern vier Packungen à 250 Gramm Wasserpfeifentabak. Insgesamt waren acht Kilogramm Wasserpfeifentabak in den Verpackungen versteckt.

„Reisende aus einem Drittland haben grundsätzlich eine steuerliche Freimenge von 250 Gramm Wasserpfeifentabak oder 200 Zigaretten. Diese Menge wurde hier weit über-schritten, da der Passagier insgesamt 8,9 Kilogramm Tabak und 240 Zigaretten dabei hatte, so Isabell Gillmann“, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Gegen den Reisenden wurde ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet und der Tabak sichergestellt. Der entstandene Steuerschaden beläuft sich auf mehr als 700,- Euro.

Zusatzinformation:

Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren
im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Waren, die die Reisefreimengen
überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen durch Reisende im roten Ausgang beim Zoll angemeldet werden

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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Quelle: ots