Frankfurt am Main (ots) –
Frankfurt am Main-
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Frankfurt am Main führte am 17. Oktober im Rahmen einer konzertierten Aktion im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängiger Prüfungen mit dem Schwerpunkt „Einhaltung des Mindestlohnes“ durch.
Insgesamt 81 Kräfte des Zolls, des Finanzamtes Frankfurt sowie der Polizei waren im Einsatz.
Während der Prüfmaßnahmen in Frankfurt wurden 91 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt sowie 31 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Firmen vorgenommen. Bereits vor Ort wurde ein Strafverfahren gegen einen marokkanischen Staats-angehörigen wegen des Verdachtes des illegalen Aufenthaltes eingeleitet, da dieser über keinen Aufenthaltstitel und somit über keine Berechtigung zur Arbeitsaufnahme in Deutschland verfügte. Gegen dessen Arbeitgeber wird ebenfalls ermittelt, wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Gegen einen weiteren Arbeitnehmer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weil sein gültiger Aufenthaltstitel ihn nicht zu einer Beschäftigungsaufnahme berechtigte. Auch gegen den Arbeitgeber wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weil er diesen Arbeitnehmer beschäftigte. Gegen zwei Arbeitnehmer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wegen des da sie mutmaßlich ihre Arbeitszeitaufzeichnungen für geringfügig Beschäftigte nicht ordnungsgemäß führten.
Darüber hinaus gab es Feststellungen der an den Kontrollen beteiligten Kräfte des Finanzamtes Frankfurt am Main sowie der Polizei, wie zum Beispiel schon vor Ort ermittelte Steuerrückstände und etliche Verstöße gegen die Vorschriften der Kassenführung. In einem Friseursalon im Bahnhofsviertel wurde ein in seine Einzelteile zerlegtes Lasten-E-Bike entdeckt. Nach Überprüfung der Polizei war das Lastenrad nach ersten Erkenntnissen als gestohlen gemeldet.
Den Prüfungen der FKS schließen sich nun weitere umfangreiche Auswertungen und Nachermittlungen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst der Einstieg in tiefergehende Prüfungen von Geschäftsunterlagen, insbesondere die Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Zusatzinformation:
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner
gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes
(MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015
ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die
Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2024 nunmehr
12,41 Euro brutto pro Stunde.
Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG gibt es
in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne.
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Hauptzollamt Frankfurt am Main
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Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
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