2.1 C
Hessen
Donnerstag, 5. Dezember 2024

Geldregen für Ladesäulenbetreiber: Treibhausgasquote spült Millionen in die Kassen

Top Neuigkeiten

Hamburg (ots) –

– Verkauf der Emissionsrechte ermöglicht Ladesäulenbetreibern in diesem Jahr über 100 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen
– Monopol-Gewinne statt echte Anreize: Keine preisdämpfende Wirkung auf den Ladepreis

Betreiber öffentlicher Ladesäulen verdienen 2022 mit dem Verkauf sogenannter Treibhausgaszertifikate an Mineralölunternehmen bis zu 25 Cent pro geladener Kilowattstunde. Pro Jahr summiert sich das bei allen Ladesäulenbetreibern auf einen Betrag von knapp über 100 Millionen Euro. Das zeigt eine neue Statista-Auswertung im Auftrag von LichtBlick. Sie kombiniert die vom Umweltbundesamt mitgeteilte energetische Menge von öffentlichen Ladepunkten im Rahmen des Bundesimissionsschutzgesetzes mit Markterlösen. Damit bauen Monopolisten ihre Vormachtstellung auf dem Ladesäulenmarkt weiter aus.

Preisdämpfung für Kund*innen bleibt aus

„Der gewinnbringende Verkauf der Treibhausgasquoten verschärft die massive Preisschieflage an der Ladesäule. Die Betreiber streichen bei jedem Ladevorgang eigener Kund*innen sowie der Kund*innen von Drittanbietern extra Geld ein. Die Einnahmen, die durch den Verkauf der Quoten erzielt werden, versanden offensichtlich beim Ladesäulenbetreiber – und dieser subventioniert damit seinen Haustarif“, erklärt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick. Drittanbieter von Ladestrom, die Säulen anderer Betreiber nutzen, profitieren bei den Ladevorgängen ihrer Kund*innen nicht von der THG-Quote. „Das ist eine krasse Benachteiligung im Ladestrom-Wettbewerb“, so Adam weiter.

Ab 2028 mehr als 200 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen dank THG-Quote

Auch der Blick in die Zukunft bleibt für die Ladesäulenbetreiber goldig: Die Prognosen der LichtBlick Analyse zeigen, dass – ob progressiver (Szenario 1) oder moderater (Szenario 2) Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur – ab 2028 deutlich über 200 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen für Ladesäulenbetreiber zu erwarten sind. Der Erlös je Kilowattstunde läge dann bei 15 bis 18 Cent.

Strommenge wird pauschal dem Betreiber zugeschlagen

Die Treibhausgasquote ist ein gesetzlich geregeltes Instrument zur Emissionsminderung im Verkehrssektor und gibt Mineralölfirmen vor, die Treibhausgase der durch sie emittierten Kraftstoffe um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern. Dieser liegt aktuell bei 7 Prozent und steigt bis 2030 auf 25 Prozent an. Um diese Vorgaben zu erreichen, können Unternehmen Zertifikate über eingesparte Emissionen, beispielsweise aus Elektroauto-Strom, kaufen. Damit soll der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor erhöht werden, indem traditionelle Kraftstoffe teurer und unattraktiv werden, denn sie müssen von Unternehmen durch THG-Zertifikate ausgeglichen werden.

Seit diesem Jahr fallen die Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote direkt beim Ladesäulenbetreiber an. Dabei wird die gesamte geladenen Strommenge dem Betreiber zugeschlagen, obwohl es eine Reihe von Unternehmen gibt, die ihren Kund*innen das Laden an öffentlichen Säulen zu einem Einheitspreis ermöglichen, ohne dass sie diese selbst betreiben (sog. Roaminganbieter).

„Die E-Fahrer*innen sind am Ende die Leidtragenden. Denn: Weder führen diese Einnahmen zu einem Ausbau oder einer Verbesserung der Ladeinfrastruktur in Deutschland, noch wirkt sich das senkend auf die Preise aus“, so Adam. „Im Gegenteil: Trotz dieser Mehreinnahmen der Ladesäulenbetreiber erhöhen diese ihre Preise zum Teil weiter.“

Durchleitungsmodell für fairen Wettbewerb

Stromlieferanten werden bei der THG-Quote außen vor gelassen, da sie ihren Strom nicht an die öffentlichen Ladesäulen durchleiten dürfen. Das kritisiert LichtBlick schon seit Jahren, denn mit einem sog. Durchleitungsmodell (https://www.lichtblick.de/presse/monopolanalyse2022) wären öffentliche Ladesäulen endlich verbraucherfreundlich. E-Fahrer*innen könnten dann den Stromtarif ihres Wunschanbieters wählen und an jeder Ladesäule den Strom (und auch die Qualität) ihrer Wahl laden. Die THG-Quote würde dann an den Lieferanten gehen, der den Strom für den jeweiligen Ladevorgang liefert – und die Einnahmen aus dem Verkauf der THG-Quoten wiederum an die Kund*innen zurückfließt, da die Ladestromanbieter nur so im Wettbewerb bestehen können.

Hochauflösendes Bildmaterial gibt es unter: https://www.lichtblick.de/presse/thg-quote

Pressekontakt:
Anja Fricke, Senior Communication Manager
Tel. +49 40 63601159, [email protected]
LichtBlick SE, Klostertor 1, 20097 Hamburg
Original-Content von: LichtBlick SE, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

- Advertisement -
- Advertisement -

Neueste Artikel