Berlin (ots) –
Der Bundesgesundheitsminister plant Medienberichten zufolge, die Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln im Rahmen von GKV-Satzungsleistungen zu streichen. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Bundesgesundheitsminister in der aktuellen Situation langjährig erprobte Therapieoptionen wie zum Beispiel homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Satzungsleistung streichen will. Die Zahl an Arzneimittellieferengpässen steigt, ohne dass die bisherigen kurzfristigen Maßnahmen des Bundesgesundheitsministers fruchten“ sagt Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI). „Den zweiten Winter in Folge erleben wir, dass Karl Lauterbach keine geeigneten Maßnahmen findet, um Versorgungslücken zu schließen – insbesondere nicht bei der Versorgung von Kindern mit Atemwegserkrankungen und Fieber sowie bei der Antibiotikaversorgung. Therapiepluralismus, also die Vielfalt und Verfügbarkeit verschiedener Therapieoptionen wird daher immer wichtiger.“
„Bereits die Versorgungslücke bei Kinder-Fiebersäften in der Erkältungssaison 2022/2023 zeigte, dass die Verfügbarkeit von Ausweichpräparaten wie zum Beispiel pflanzlichen oder homöopathischen Arzneimitteln eine wichtige Therapiealternative unter anderem bei der Behandlung von Erkältungskrankheiten war“, sagt Joachimsen. „Der schnelle, niedrigschwellige Zugang sowie unkomplizierte Behandlungsbeginn durch sofortigen Erhalt von bewährten und verfügbaren Arzneimitteln der Selbstmedikation, auch aus dem Bereich der Besonderen Therapierichtungen, führt zur schnellen Beschwerdelinderung sowie einer geringeren Chronifizierung und Verschlimmerung einer ursprünglich leichten Erkrankung. Für Patientinnen und Patienten ist die Selbstmedikation in solchen Fällen wichtig: Ihnen bleibt häufig der unnötige Gang in eine Arztpraxis und die Wartezeit erspart“, erklärt Joachimsen.
„Um Arztpraxen und andere pharmazeutische Therapien in versorgungskritischen Situationen zu entlasten, empfehlen wir dringend, diesen erprobten Therapieansatz nicht weiter zu beschneiden. Andernfalls würde der Minister eine ergänzende und in der Regel nebenwirkungsarme Behandlung canceln, die mitunter auch den Einsatz anderer, von Lieferengpässen betroffener Arzneimittel verhindert. Sowohl die Therapievielfalt als auch die freie Therapiewahl seitens der Patientinnen und Patienten wäre eingeschränkt. Dies ist weder im Sinne der Patientinnen und Patienten noch im Sinne einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung. Obendrein wären die damit verbundenen Kosteneinsparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung mit gerade einmal zehn Millionen Euro in Relation verschwindend gering. Folglich wäre der Bundesgesundheitsminister gut beraten, sich stattdessen um eine echte Strukturreform zu kümmern, die eine breite Versorgung sichert und zukunftsfähig macht, ohne sie zu verschlechtern“, betont Joachimsen.
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