Mittelhessen: WETTERAUKREIS: Gemeinsame Verkehrskontrollen mit Augenmerk auf E-Scooter

Giessen (ots) –

Büdingen: Gemeinsame Verkehrskontrollen mit Augenmerk auf E-Scooter

Am Donnerstag (27.08.2026) führten Beamte der Polizeistation Büdingen und des Regionalen Verkehrsdienstes Wetterau gemeinsam mit dem Ordnungsamt Büdingen Verkehrskontrollen im Stadtgebiet durch. Hauptaugenmerk lag dabei auf E-Scootern. Bei ihren Kontrollen, an denen neben uniformierten Kräften auch zivile Beamte zum Einsatz kamen, stellten die Ordnungshüter bei mehreren E-Scooter-Fahrern Verstöße fest, die zu insgesamt 23 Ordnungswidrigkeitenanzeigen führten. Achtmal fertigten die Beamten sogar Strafanzeigen, unter anderem wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Mit einem Messgerät konnten die Polizisten des Verkehrsdienstes vor Ort direkt überprüfen, ob die E-Scooter schneller als die erlaubten 20 km/h laufen können. Erzielen die Roller, die unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen, eine höhere Geschwindigkeit, führt dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Zwar dürfen E-Roller grundsätzlich ohne eine Prüfung gefahren werden, doch kann durch eine Veränderung der Höchstgeschwindigkeit die Nutzung fahrerlaubnispflichtig werden.
Das Mindestalter zum Fahren eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Es darf nur eine Person auf dem Roller stehen, das Befördern von weiteren Personen ist nicht erlaubt. Dies dient nicht zuletzt der eigenen Sicherheit. E-Scooter dürfen, wie bereits erwähnt, maximal 20 km/h schnell sein und müssen versichert werden, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Eine gesetzliche Helmpflicht existiert nicht, wird jedoch empfohlen. Manche Modelle werden speziell als „Kinder-E-Roller“ zum Kauf angeboten. Diese unterliegen allerdings denselben Regeln. Es gelten dabei somit keine Ausnahmen für Mindestalter, Versicherungspflicht und die übrigen Bestimmungen.

Tobias Schwarz, Pressesprecher

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