HZA-GI: Gießener Zöllner prüfen Mindestlohn in Nord- und Osthessen
Gießen (ots) –
Mehr als 50 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen haben am 19. Februar 2026 in Nord- und Osthessen Mindestlohnprüfungen durchgeführt.
Kontrolliert wurden Imbissbetriebe, Lebensmittelgeschäfte, Fitnessbetriebe, Autowerkstätten und vergleichbare Branchen.
Insgesamt überprüfte der Zoll 18 Betriebe mit 81 Beschäftigten. Die Kontrollen verteilten sich wie folgt:
– im Raum Kassel insgesamt 4 Betriebe und 13 Personen
– im Raum Fulda insgesamt 2 Betriebe und 16 Personen und
– im Raum Hersfeld, Eschwege und Schwalm-Eder-Kreis insgesamt 12 Betriebe und 52 Personen
Die Einsatzkräfte kontrollierten die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 EUR sowie die Einhaltung der Dokumentationspflichten.
Erste Ergebnisse zeigen Hinweise auf Verstöße wie Mindestlohnunterschreitung.
Hier müssen nun umfangreiche Nachermittlungen angestellt werden, d.h. die vor Ort erfassten Aussagen der Beschäftigten werden mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen, sowie anderen relevanten Dokumenten aus denen Art, Umfang, Dauer, Beschäftigungsverhältnisse etc. hervorgehen, abgeglichen.
„Der Zoll kontrolliert gezielt, ob Mindestlohn und Meldepflichten eingehalten werden. Festgestellte Verstöße werden rechtlich verfolgt“ so Stephanie Auerswald, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Gießen.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt regelmäßig regionale Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Gießen
Stephanie Auerswald
Telefon: 0641/ 4959-5110
E-Mail: [email protected]
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Quelle: ots
