LKA-HE: „Baller-Liquid“ und „Görke“ – Warnung vor Konsum berauschender Vape-Substanzen

Wiesbaden (ots) –

Das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) warnt vor dem Konsum von chemisch veränderten Liquids, die in E-Zigaretten und Vapes verdampft werden. Die Liquids firmieren unter den Namen „Görke“, „Baller-Liquid“ oder „Klatsch-Liquid“. Sie sind mit berauschenden Substanzen versetzt – zumeist mit hochwirksamen und schnell abhängig machenden synthetischen Cannabinoiden. Konsumentinnen und Konsumenten drohen massive gesundheitliche Nebenwirkungen bis hin zur Lebensgefahr. Die Rauschmittel sind insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebt.

In den vergangenen Monaten sind der hessischen Polizei mehrere Vorfälle bekannt geworden, in denen Kinder und Jugendliche nach dem Konsum von E-Liquids ärztlich versorgt werden mussten. Den Liquids waren nach bisherigen Erkenntnissen sogenannte Neue psychoaktive Stoffe (NPS) beigemischt. In einem Fall aus dem Lahn-Dill-Kreis ist nicht auszuschließen, dass der Konsum von „Baller-Liquid“ ursächlich für den Tod eines 26-Jährigen war.

Der Konsum solcher Liquids ist für Außenstehende nicht sofort ersichtlich: Der Verkauf von E-Zigaretten und Vapes an über 18-Jährige ist grundsätzlich legal und weit verbreitet. Die berauschenden Liquids kommen – ebenso wie herkömmliche, frei verkäufliche Liquids – in den verschiedensten Aufmachungen daher. Rein optisch ist keine Unterscheidung möglich, wodurch die Verwechslungsgefahr hoch ist. Bunt, in Geschmacksrichtungen wie „Himbeere“ oder „Wassermelone“ und süßlich riechend, wirken herkömmliche wie illegale Liquids im ersten Moment harmlos. Zu Unrecht: Die im „Baller-Liquid“ befindlichen Substanzen gehören zu den NPS und fallen in der Regel unter das Betäubungsmittel- oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.

Wirkstoffkonzentration oft nicht ersichtlich

Konsumentinnen und Konsumenten berauschender Vape-Substanzen wissen oft nicht, was genau sie inhalieren und welchem potenziellen Risiko sie sich aussetzen. Denn: Die genaue Zusammensetzung der Inhaltsstoffe sowie die Wirkstoffkonzentration der Liquids, die in Online-Shops angeboten werden, ist häufig nicht ersichtlich.

Das HLKA rät Konsumentinnen und Konsumenten von Liquids, sich vor dem Kauf und Konsum genau über die Qualität der Liquids zu informieren und grundsätzlich nicht an fremden E-Zigaretten zu ziehen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte werden gebeten, mit Kindern und Jugendlichen über die Risiken von Drogen, insbesondere im Zusammenhang mit E-Zigaretten, zu sprechen. Wer nach dem Konsum Übelkeit verspürt, Angstzustände bekommt, Herzrasen hat oder sich unwohl fühlt, sollte sich in ärztliche Behandlung begeben.

Hintergrund NPS:

NPS sind meist synthetische Stoffe, die auch als „Research Chemicals“, „Designerdroge“ oder irreführend als „Legal Highs“ bezeichnet werden. Sie sind verbotenen psychoaktiven Stoffen nachempfunden, unterscheiden sich jedoch durch gezielte chemische Strukturveränderungen. Dadurch fallen sie zunächst nicht unter bestehende Einzelverbote. In Deutschland und vielen anderen Ländern werden NPS jedoch durch spezielle Gesetze wie das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) reguliert. Dieses Gesetz erfasst ganze Stoffgruppen (etwa synthetische Cannabinoide oder Cathinone), sodass auch neu entwickelte Varianten rechtlich eingeschlossen sind. Somit bewegen sich NPS nur scheinbar in einer Grauzone – faktisch sind sie teilweise gesetzlich geregelt und keineswegs frei verfügbar oder unbedenklich. NPS werden überwiegend über das Internet vertrieben. Gesicherte Erkenntnisse darüber, in welcher Konzentration welche Wirkung erzeugt wird, liegen nicht vor. Bereits kleinste Mengen können massive gesundheitliche Schäden verursachen oder zum Tod führen. Die Gefährlichkeit der Stoffe erhöht sich bei gleichzeitigem Konsum mit anderen Betäubungsmitteln oder Medikamenten, da die jeweiligen Wechselwirkungen unkalkulierbar sind.

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Laura Kaufmann-Conrad
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