Darmstadt (ots) –
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Darmstadt prüfte am 12.11.2024 die Beschäftigungsverhältnisse in der Speditions-, Transport und Logistikbranche. Kontrolliert wurde insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern sowie der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen.
Bei der verdachtsunabhängigen risikoorientierten Schwerpunktprüfung waren über 80 Zöllnerinnen und Zöllner der Standorte Darmstadt, Hanau und Wiesbaden im Einsatz. Daneben unterstützten insgesamt sieben Beschäftige verschiedener Finanzämter und Polizeipräsidien sowie des Bundesamtes für Logistik und Mobilität die Aktion.
Im Bezirk Darmstadt und Wiesbaden wurden dabei ausgewählte Betriebe direkt angefahren, um die Mitarbeiter zu befragen und Geschäftsunterlagen zu prüfen. Im Bezirk Hanau fanden die Prüfungen auf zwei Kontrollstationen statt, die an der Bundesautobahn A66 eingerichteten worden waren. Auf den Parkplätzen Hundsrücker Berg und Weinberg prüfte die FKS Lastkraftwagen, die sie zuvor aus dem fließenden Verkehr gezogen hatte.
„Dabei trifft man nicht immer nur auf harmlose Beteiligte“ so Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Darmstadt und spielt auf die angetroffenen Beschäftigten mit krimineller Vergangenheit an. „Schwere Raubdelikte und vergangene U-Haft wegen Mordes sind schon eine Hausnummer“ so Hipp-Clemens weiter. Für den Zoll jedoch kein Problem, denn angetroffene Beschäftigte mit Vorgeschichte sind Teil des Alltags.
Insgesamt wurden bei der Schwerpunktaktion 58 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und Geschäftsunterlagenprüfungen in sieben Fällen begonnen.
Die meist aufwändige Auswertung der Geschäftsunterlagen dauert noch an.
Bereits vor Ort vermuteten die Beamten jedoch bereits Verstöße gegen den Mindestlohn in vier Fällen, Beitragsvorenthaltungen in zehn Fällen, illegale Ausländerbeschäftigung in zwei Fällen und Leistungsmissbrauch in zwei Fällen. An alle 17 Fälle schließen sich nun vertiefende Prüfungen an.
Bereits vor Ort wurden vier Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Beitragsbetrug eingeleitet.
Zusatzinformation:
Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen des Arbeitsbereichs Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.
Rückfragen bitte an:
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