Darmstadt (ots) –
Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.
Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürgerinnen und Bürger vor Schaden zu
bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
Häufig handelt es sich bei bedenklichen Waren um Produktfälschungen. Die anonymen Hersteller übernehmen keine Haftung oder Verantwortung für die Fälschungen. „Das kann dann auch gerne mal teuer werden“, so Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Darmstadt. „Denn schlecht produzierte Ware geht oft schnell kaputt. Bei der vermeintlich günstigen Luxus-Uhr, kann man den Verlust vielleicht noch verkraften. Doch wenn gefälschte Elektronik zu Hausbränden führt, steht man schnell alleine mit dem Schaden da.“
Der Zoll rät daher allen Verbrauchern, Originalprodukte zu erwerben. Hier drohen keine Qualitätsmängel oder Gesundheitsgefahren, denn die Hersteller garantieren für ihre Waren.
Rückfragen bitte an:
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Angelika Hipp-Clemens
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